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Witwe klagt weiterSohn von Helmut Kohl muss bei Kölner Prozess aussagen

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Maike Kohl-Richter und Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl im Dezember 2011. 

Köln – Der juristische Dauerstreit um das im Jahr 2014 erschienene Enthüllungsbuch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ findet einfach kein Ende. Maike Kohl-Richter, die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, klagt noch immer gegen den Kölner Autor Heribert Schwan und will Buch-Zitate verbieten lassen. Im November soll Kohls ältester Sohn Walter vor Gericht aussagen.

Kohl-Witwe klagt in Köln auf Verbot von Buch-Zitaten

In einer Neuauflage des Prozesses geht es vor dem Oberlandesgericht um die Frage, ob es zwischen Autor Schwan und Kohl eine Verschwiegenheitsvereinbarung gab. Schwan hatte als Ghostwriter die ersten Bände der Memoiren Kohls verfasst, sich dann aber mit dem Altkanzler überworfen. Schwan blieben Tonbandaufzeichnungen von unzähligen vertraulichen Gesprächen ab dem Jahr 1999.

Kohl-Richter wendet sich vor dem Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 15 U 314/19) gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Kölner Landgerichts, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen des Buches recht gegeben hatte. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt. Das Verfahren richtete sich ursprünglich auch gegen Co-Autor und Journalist Tilman Jens, der zwischenzeitlich verstorben ist.

Helmut Kohls Sohn Walter soll als Zeuge in Köln aussagen

In einem früheren Verfahren hatte Kohls Sohn Peter über Maike Kohl-Richter gesagt, diese wolle die Deutungshoheit über das politische Erbe seines Vaters erlangen. Während er sich im jetzigen Verfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, muss sein Bruder Walter aussagen, da er womöglich im Auftrag des Vaters an Vertragsverhandlungen mit einem Verlag beteiligt gewesen sei.

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Als „Gift“ hatte die Witwe des Altkanzlers das bezeichnet, was Ghostwriter Schwan in seinem späteren Buch zu Papier gebracht hatte – es glich einer Generalabrechnung mit Kohls politischen Weggefährten, darunter Angela Merkel, Norbert Blüm, Heiner Geißler oder Michail Gorbatschow. Ein Vorwurf an Schwan lautete, er habe diese Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen.

Helmut Kohl: Witwe erhält zugesprochenen Schadenersatz nicht

In anderem Zusammenhang hatte das Oberlandesgericht 2018 geurteilt, das Buch zeichne ein überspitztes Bild von Kohl, der bei Entstehen der brisanten Zitate noch unter dem Eindruck der CDU-Spendenaffäre nach seinem Abschied als Kanzler gestanden habe. Die Aussagen seien zweckentfremdet worden, galten sie doch als Grundlage für die Memoiren des Altkanzlers.

Das Landgericht Köln hatte Helmut Kohl im April 2017 einen Schadenersatz von einer Million Euro zugesprochen. Doch das Urteil war nicht rechtskräftig, als Kohl zwei Monate später verstarb. Der Genugtuungsgedanke einer Geldentschädigung verliere an Bedeutung, wenn der Betroffene versterbe, so das OLG. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung im vergangenen Jahr.