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Leerstand in Köln-KalkAktivist möchte die Stadt zum Handeln bewegen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mann steht vor einem verrammelten Haus.

Karl-Heinz Gerigk vor dem verrammelten Erdgeschoss des Hauses Kalker Hauptstraße 88.

Kölns bekannter Mieter-Schützer Karl-Heinz Gerigk möchte ein leerstehendes Ladenlokal an der Kalker Hauptstraße für Obdachlose nutzen.

„Punto“ ist noch über dem verrammelten Erdgeschoss zu lesen, und Karl-Heinz Gerigk, der ganz in der Nähe aufgewachsen ist, kann sich noch gut erinnern, dass im Gebäude Kalker Hauptstraße 88 einst ein „Klamottenladen“ ansässig war.

Doch schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, stehen sowohl das Ladenlokal als auch die Wohnungen darüber leer, und das nur einen Katzensprung von der Kalker Post entfernt, mitten im Zentrum des Stadtteils. Grund genug für Gerigk, nach Kalk zurückzukehren und gemeinsam mit knapp 20 Gleichgesinnten vom Kölner Aktionsbündnis gegen Wohnungsnot und Stadtzerstörung im Dezember vor dem Haus eine Mahnwache zu halten.

Die war angemeldet und dauerte nicht lange. „Wir hatten sogar überlegt, das Gebäude kurzzeitig zu besetzen. Aber die Leiter, die wir mitgebracht hatten, war nicht lang genug, ins Erdgeschoss kommt man ja nicht ohne weiteres“, erzählt Gerigk lächelnd. Er ist ein Veteran der Szene, war schon bei der Stollwerck-Besetzung anno 1980 dabei und erlangte 2008 sogar bundesweit Aufmerksamkeit, als er sich mit großer Unterstützung von Anwohnern und Mitstreitern, aber letztlich erfolglos der Eigenbedarfskündigung seiner Wohnung im Agnesviertel widersetzte. Die Parole „Alle für Kalle“ machte die Runde, eine Art von Popularität, die nicht allen Vorgesetzten im Amt für Wohnungswesen gefiel, wo er unter anderem für Obdachlosen- und Flüchtlingseinrichtungen zuständig war.

Umwandlung des Ladenlokals in Kalk in eine Wärmestube denkbar

Gerigk wurde ins Amt für Statistik versetzt, aber für Obdachlose setzt er sich immer noch ein: „Ich fordere die Stadt Köln auf, das Haus auf der Kalker Hauptstraße 88 für die auf der Straße lebenden Obdachlosen zu beschlagnahmen und im Ladenlokal eine Wärmestube einzurichten“, hatte er in der Mitteilung zur Mahnwache geschrieben. Doch vor Ort musste er sich korrigieren: „Wir konnten immerhin ins Erdgeschoss hineinschauen, und das wäre für solche Zwecke gar nicht mehr geeignet. Das ist eine Baustelle.“

Wie es soweit kommen konnte, beschäftigt auch die Kalker Bezirksvertreter, schon 2017 hatte die CDU-Fraktion eine entsprechende Anfrage zum „Schandfleck“ an die Verwaltung gestellt und auch eine Antwort bekommen. Demnach hatte der private Eigentümer seinerzeit schon die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung erhalten: Das Erdgeschoss sollte zu einer „Gaststätte mit bis zu 40 Gastplätzen“ umgemodelt werden.

Stadt kann Eigentümer nicht verpflichten, mit dem Bau fortzufahren

Auf Nachfrage teilte Katja Reuter vom städtischen Presseamt nun mit, dass schon 2017 auch ein Antrag auf Umwandlung der Wohnungen in den Obergeschossen gestellt wurde. Dort sollten „Abstellräume“ entstehen. Weil aber die Auflagen für den Umbau nur „unzureichend“ erfüllt waren, wurden die Arbeiten vorerst eingestellt. „Nach Informationen der Stadt soll ein überarbeiteter neuer Bauantrag für das Objekt gestellt werden“, so Reuter. Schon 2017 hatte die Verwaltung den Bezirksvertretern mitgeteilt, dass dem Inhaber der Baugenehmigung laut Gesetz freisteht, „ob, wann und wie die Bauarbeiten im Erdgeschoss oder eine etwaige neue Bauantragstellung erfolgen.“ Ein „öffentlich-rechtliches Eingreifen mit Zwang zur Baufortsetzung“ sei daher nicht möglich.

Gleich um die Ecke an der Kalker Post stehen im Haus mit der Adresse Robertstraße 1 ebenfalls die Wohnungen in den Obergeschossen leer, während das Erdgeschoss von einem Imbiss-Betrieb genutzt wird. Dort, so Katja Reuter, habe die Wohnungsaufsicht dem Eigentümer 2020 aufgegeben, bis spätestens Ende März 2021 alle „bestehenden Mängel und Missstände in den einzelnen Wohnungen des Gebäudes zu beseitigen, um so den Wohnraum wiederherzustellen“. Weil dieser Ordnungsverfügung nicht Folge geleistet wurde, habe die Wohnungsaufsicht mittlerweile mehrmals Zwangsgelder festgesetzt: „In dem Fall ist seit mehreren Jahren ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig.“

Immerhin haben Karl-Heinz Gerigk und seine Mitarbeiter das Thema der leerstehenden Wohnungen auch in Kalk wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Das beschränkt sich ja nicht nur auf die Hauptstraße: „An der Ecke Albermannstraße/Buchforststraße steht auch was frei, darum werden wir uns ebenfalls noch kümmern.“