Dirt-Park „Trial 59“Gnadenfrist nur noch bis Ende Oktober
Kalk – Mit den schlechten Nachrichten hatten die Nutzer des Dirt-Parks „Trial 59“ an der Kalker Abenteuerhalle eigentlich gerechnet: Für das Gelände gibt es nur noch eine Gnadenfrist bis zum 31. Oktober. Zu dem Datum hat die Stadt für das rund 3000 Quadratmeter Areal zwischen Christian-Sünner-Straße und Heinrich Bützeler-Straße die Kündigung ausgesprochen. Das Grundstück wurde an das Erzbistum verkauft, das dort einen Bildungscampus errichten will.
Allerdings war Marcel Heinrich, pädagogischer Mitarbeiter der Abenteuerhalle, davon ausgegangen, das die Sportler noch länger auf dem Gelände verbleiben könnten. Schließlich hatte es eine mündliche Zusage seitens des Bistums gegeben, dass dieses Außengelände bis „einen Tag vor Spatenstich“ im Sommer 2021 genutzt werden darf.
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Die Zusage wurde nun mit Verweis auf „bauvorbereitende Maßnahmen zur Einhaltung des Gesamtzeitplans“ zurückgenommen. Heinrich: „Über den 31. Oktober hinaus besteht kein Spielraum mehr. Mit allen Nutzern hoffen wir nun doch noch auf eine zeitnahe Entscheidung zu einem Ausweichgelände.“
Ausweichflächen gesucht
Hierzu liegen die Vorschläge seit dem drei Jahre zurückliegenden Werkstattverfahren auf dem Tisch. Bislang ohne Ergebnnis. Nun ist Eile geboten. Kurzfristig haben das Jugendamt und auch SPD-OB-Kandidat Andreas Kossiski Unterstützung zugesagt.
Favorisiert werden Brachflächen zwischen der ehemaligen KHD-Halle 60 und dem Kaiserin-Theophanu-Gymnasium oder ein kleineres Grundstück an der Neuerburgstraße. (NR)