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Beim FamilienpicknickKölner ersticht Cousin nach Streit um Klappstuhl

Lesezeit 2 Minuten
Campingstühle stehen auf einer Wiese.

Bei einem Familienpicknick in Ostheim eskalierte ein Streit um einen Campingstuhl.

Bei einem Familienpicknick in Ostheim eskalierte ein Streit um einen Campingstuhl.

Fünf Jahre Gefängnis hat das Landgericht gegen einen Schüler (18) verhängt, der laut Urteil im Mai seinen Cousin bei einem Familienpicknick in Ostheim erstochen hatte. Laut Anklage soll sich der 18-Jährige von einem Teil der Familie gehänselt gefühlt haben. Aus dieser Stimmungslage heraus soll die Tat geschehen sein, nachdem das spätere Opfer einen Campingstuhl für sich beansprucht habe.

Kölner Totschlag-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft beantragt, die Opfer-Vertreter nicht unter sieben Jahren. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der junge Angeklagte sei durch besondere Umstände psychisch belastet und in der Schule von Mobbing betroffen gewesen. Laut Richter sei er in der Entwicklung verzögert und verfüge nicht über die Bewältigungsstrategien eines Erwachsenen.

Einsatzkräfte der Polizei und anschließend des Rettungsdienstes hatten noch versucht, das Opfer vor Ort am Spielplatz Vingsterberg zu reanimieren – allerdings ohne Erfolg. Kurze Zeit später starb der Mann im Krankenhaus. Der Messerstich des Cousins hatte die Hauptschlagader und Lungenarterie des Opfers getroffen.

Kölner Angeklagter hatte sich nach Bochum abgesetzt

Einen Tag später hätte das Opfer seinen 23. Geburtstag gefeiert. Angehörige und Freunde legten in Gedenken an den Verstorbenen Kerzen, Blumen und einen Teddybären ab. Blut des Opfers war noch an mehreren Stellen auf dem Spielplatz zu sehen. Die Polizei befragte in der Siedlung viele Zeugen. Nach Angaben der Polizei hatte sich der Tatverdächtige zunächst nach Bochum abgesetzt.

Am Tag nach der Tat hatte der 18-Jährige sich dort auf einer Polizeiwache gestellt und widerstandslos festnehmen lassen. Er kam zunächst ins Jugendgefängnis nach Wuppertal. Mutter, Stiefvater und Großeltern waren zum Prozessauftakt gekommen, um den Angeklagten zu unterstützen. Sie durften die Verhandlung auch Ausschluss der Öffentlichkeit verfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.