Wohnen in KölnPrivater Investor plant in Höhenberger Hinterhof 80 Wohnungen
Köln-Höhenberg – Hinter der Zufahrt zum „Gewerbe-Centrum“ in der Adalbertstraße 11-15 liegt ein gut 5000 Quadratmeter großer Innenhof, der zum Teil mit kleinteiligen, eingeschossigen Hallen für die Zwecke verschiedener Unternehmen bebaut ist, teils als Parkplatz für Mitarbeiter und Kunden dient.
Die Kölner Projekton Immobilien GmbH hat diese Fläche im vergangenen Jahr erworben, um dort rund 80 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu bauen.
Wohnungen entstehen auf Fläche in zentraler Lage in Köln-Höhenberg
Das Stadtplanungsamt sieht in dem Vorhaben, eine bislang gewerblich genutzte Fläche in zentraler Lage in Höhenberg zu ein Wohnquartier umzuwidmen, einen sinnvollen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Köln und befürwortet das Projekt. Der Investor habe zugesagt, dass 30 Prozent der vorgesehenen Geschossfläche von insgesamt rund 8000 Quadratmetern in Übereinstimmung mit dem Kooperativen Baulandmodell für den öffentlich geförderten Wohnungsbau reserviert werden.
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Städtebaulich soll sich das neue Wohngebiet an die bauliche Umgebung anpassen, sich also beispielsweise an der Höhe der benachbarten Gebäude orientieren. Auch für eine angemessene Begrünung werde der Projektträger sorgen.
Grün- und Spielfächen müssen nicht geschaffen werden
Aufgrund der geringen Größe des Gebiets sei aber davon auszugehen, dass dort keine öffentlichen Grün- und Spielflächen in der geforderten Mindestgröße von 5000 beziehungsweise 500 Quadratmetern geschaffen werden müssen.
Der in solchen Fällen übliche Ablösebetrag werde an anderer Stelle eingesetzt. Hier griffen die Kalker Bezirksvertreter ein, die sich ansonsten einverstanden mit dem Bauprojekt zeigten. Über einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, CDU und der Linken beschlossen sie, dass die Ablösesumme für die öffentlichen Grün- und Spielflächen „primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg, zu verwenden“ sei. Denn „den Menschen vor Ort ist nicht damit geholfen, wenn diese Ablösung woanders im Stadtgebiet eingesetzt wird.“