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Kein Karneval auf der Uniwiese?Bezirksregierung gibt Beschwerde des Umweltverbandes BUND statt

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Die Uniwiese als Ausweichfläche am 11.11.2023

Die Uniwiese als Ausweichfläche am 11.11.2023

Es gebe neben dem Karneval auch andere valide Interessen in Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel.

Die Bezirksregierung hat einer Beschwerde des Umweltverbandes BUND zum Karneval auf der Uniwiese stattgegeben. Der BUND hatte bei der Bezirksregierung beanstandet, dass die Stadt einen Teil des Landschaftsschutzgebiets Innerer Grüngürtel am 11.11. und an den Straßenkarnevalstagen als Ausweichfläche für die Zülpicher Straße nutzt. Das begründet die Stadt bislang mit der Gefahrenabwehr. „Das reicht nicht mehr automatisch aus“, sagte ein Bezirksregierungs-Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Freitagabend. Man stehe mit der Stadt in kritischem Dialog, neben dem Karneval gebe es auch andere valide Interessen.

Stadt Köln muss Befreiungsverfahren anstreben

Um den Grüngürtel auch an Weiberfastnacht in vier Wochen als Überlauffläche nutzen zu können, muss die Stadt nun ein Befreiungsverfahren nach Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes anstreben. Das besagt, dass ein Gebiet vom Naturschutzrecht befreit werden kann, wenn „die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist“.

Die Stadt muss der Bezirksregierung über das Verfahren bis zum 20. Januar berichten – das ist in einer Woche. BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen wertete die Entscheidung am Freitag als Erfolg. Man habe bereits mit dem städtischen Naturschutzbeirat, der zu dem Verfahren Stellung beziehen muss, Kontakt aufgenommen. Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats, Harald von der Stein, teilte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit, dass man am Freitag im Zuge einer Eilentscheidung sich gegen die Befreiung der Uniwiese ausgesprochen habe.