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Übergriff im Kölner Agrippabad17-Jähriger bald wegen sexueller Belästigung eines Mädchen vor Gericht

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Der mutmaßliche Übergriff geschah im Außenbecken des Agrippabades.

Der mutmaßliche Übergriff geschah im Außenbecken des Agrippabades.

Ursprünglich gab es acht Tatverdächtige, sieben Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein.

Der Fall hatte vor einem Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt: Drei Jugendliche und fünf junge Männer im Alter von 16 bis 26 Jahren sollen am 17. September im Kölner Agrippabad ein 13-jähriges Mädchen bedrängt und sexuell missbraucht haben. Der Vorfall löste Debatten über die Sicherheit in Schwimmbädern aus, eine Präventionskampagne zum Schutz von Kindern wurde ins Leben gerufen.

Köln: Prozess gegen 17-Jährigen am 14. Oktober

Am 14. Oktober wird das Geschehen vor Gericht verhandelt. Sieben der acht Beschuldigten sind inzwischen entlastet, die Staatsanwaltschaft hatte die Verfahren bereits im April mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Übrig geblieben sind die Vorwürfe gegen einen 17-Jährigen. Ihm wird sexuelle Belästigung vorgeworfen, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts mit. Weil er minderjährig ist, wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Vorgesehen ist ein Verhandlungstag.

Die Polizei hatte seinerzeit mitgeteilt, die 13-Jährige habe sich gegen 18.20 Uhr im Außenbecken des Agrippabades aufgehalten. Dort sei sie von den männlichen Badegästen „umringt, bedrängt und hochgeworfen“ worden. Ein damals 16-Jähriger soll dem Mädchen in die Bikinihose gegriffen haben. Ob es sich bei diesem um den jetzt angeklagten 17-Jährigen handelt, ist unklar. Einzelheiten zum Verfahren machte die Gerichtssprecherin mit Blick auf das Alter des Angeklagten nicht bekannt.

Nach dem Vorfall war es dem Mädchen damals gelungen, sich zu befreien, es habe daraufhin den Bademeister informiert. Der wiederum alarmierte die Polizei. Sieben Streifenwagen eilten zu dem städtischen Bad in der Innenstadt und nahmen alle Tatverdächtigen am Ausgang des Schwimmbads fest. Streifenbeamten ermittelten zudem einen Zeugen, der die mutmaßliche Tat beobachtet hatte.