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Frau in Köln angezündetGericht spricht Urteil gegen 36-Jährigen nach Feuer-Anschlag

Lesezeit 2 Minuten
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Symbolbild

  1. Der 36-jährige Jawad S., der seine Frau in Köln mit Benzin übergoss und anzündete, wurde nun vor dem Landgericht verurteilt.
  2. Neben einer Zahlung von 60.000 Euro Schmerzensgeld muss der Täter nun auch eine Haftstrafe absitzen.
  3. Im Laufe des Prozesses wurden immer mehr Details über die Tat bekannt. Klar ist: Wäre Olga B. gestorben, hätte Jawad S. wegen Mordes vor Gericht gestanden.

Köln – Wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht am Donnerstag einen 36-jährigen Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Dem Opfer muss er 60.000 Euroschmerzensgeld zahlen.

Die 20. Große Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass Jawad S. im Juli 2019 auf dem Militärring einen Autounfall inszenierte und seine damalige Lebensgefährtin Olga B. anschließend anzündete. Nun muss er für anderthalb Jahre hinter Gitter. Wäre sie gestorben, hätte er wegen Mordes vor Gericht gestanden. Doch er zog sie aus dem Kleinwagen, aus dem die Flammen schlugen. Olga B.s Haut war zu 41 Prozent verbrannt. Wochenlang lag sie im Koma. Mehrfach musste sie operiert werden.

2010 nach Deutschland gekommen

2010 war Jawad S. aus dem Iran mit seiner Ehefrau nach Deutschland gekommen. Im Jahr darauf lernte er Olga B. kennen, und sie wurden ein Paar. Die Beziehung, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, sei von seinem „starken Dominanzstreben“ bestimmt gewesen, von seiner Eifersucht und Selbstbezogenheit, sagte die Kammervorsitzende Sibylle Grassmann. Wiederholt sei es zu „körperlichen Misshandlungen“ gekommen; dann wieder habe es „gute Phasen“ gegeben.

Vor der Tat feierte das Paar in einer Bar nahe dem Friesenplatz Olga B.s 30. Geburtstag. Sie betrank sich, er blieb nüchtern. Dann stiegen sie in den Wagen. Irgendwann muss Jawad S. Benzin in Flaschen abgefüllt haben. Auf dem Militärring lenkte er das Auto mit geringem Tempo gegen einen Baum. Olga B. saß schlafend auf dem Beifahrersitz.

„Tod billigend in Kauf genommen“

Das Gericht ist überzeugt, dass S. entgegen seiner Darstellung das Benzin nicht bloß „vorsichtig“ verteilt habe, sondern teilweise auch auf der Frau ausschüttete. Ebenso wenig glaubt ihm die Kammer, dass er sich im letzten Moment umentschieden und versucht habe, den Wagen im Rückwärtsgang auf die Straße zu fahren; nach seiner Version hat dabei das Feuerzeug „versehentlich“ gezündet.

Nach Auffassung der Richter hat er Olga B. absichtlich in Brand gesteckt und „ihren Tod billigend in Kauf genommen“. Freilich habe er sie dann „vor dem Tod bewahrt“. Sein Ziel sei es gewesen, „als Retter dazustehen“.

Nicht im Affekt gehandelt

Er habe weder im Affekt gehandelt, noch leide er an einer Persönlichkeitsstörung, sagte Grassmann. Zwar habe er eingeräumt, dass er den Unfall fingiert habe, aber „keine volle Verantwortung für das Geschehen übernommen“, versucht, es zu verharmlosen, und die Rettung in den Vordergrund gespielt.

Olga B. verfolgte die Urteilsverkündung mit. Ihre Anwältin sagte danach, sie seien zufrieden mit dem Urteil. Die Staatsanwältin hatte zwölf Jahre Haft gefordert, Verteidiger Bernhard Scholz drei Jahre.