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Kölner zündet Freundin anBrandwunden des Opfers widerlegen Aussagen des Angeklagten

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Symbolbild

  1. Zunächst inszenierte Jawad S. einen Autounfall auf dem Kölner Militärring. Dann übergoss er seine Freundin auf dem Beifahrersitz mit Benzin und zündete sie an.
  2. Diese grausame Tat ist derzeit Bestandteil eines Prozesses vor dem Kölner Landgericht.
  3. Am Dienstag sagte unter anderem eine rechtsmedizinische Gutachterin vor Gericht aus – und sie widerlegt die Aussagen des Angeklagten zum Tathergang.

Köln – Im Prozess gegen Jawad S., der im Juli 2019 auf dem Militärring einen Autounfall inszeniert und seine Freundin Olga B., die auf dem Beifahrersitz saß, mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, hat am Dienstag eine rechtsmedizinische Gutachterin dem Angeklagten in einem entscheidenden Punkt widersprochen.

Nach Darstellung des 36-Jährigen vor dem Kölner Landgericht hatte er den Brandbeschleuniger im Innenraum des Fahrzeugs, etwa auf dem Armaturenbrett, verteilt, nicht aber auf der Frau ausgeschüttet. Gegen diese Behauptung sprächen das Verletzungsmuster und die großflächige Verbrennung, sagte die Sachverständige. Dass auch die Rückseiten der Oberschenkel und das Gesäß betroffen seien, lasse sich damit erklären, dass das Benzin über dem Opfer ausgegossen wurde und über diese Körperpartien gelaufen sei.

Absichtlich mit dem Autor gegen Baum gefahren

Am ersten Prozesstag hatte Verteidiger Bernhard Scholz für seinen Mandanten eingeräumt, dieser habe „den Unfall fingiert“ und sei „absichtlich gegen den Baum gefahren“. Der Staatsanwalt vermutet, Jawad S. habe die Tat begangen, weil er sich in der langjährigen Beziehung mit Olga B., mit der er zwei Kinder hat, schon lange nicht mehr wohl gefühlt habe.

Als die Rettungskräfte gegen 5.30 Uhr eintrafen, schlugen aus dem Seat Ibiza meterhoch die Flammen. In der Nähe lagen Olga B. und Jawad S. Zunächst behauptete er, aus Übermüdung sei er gegen einen Baum gefahren, worauf der Motor Feuer gefangen habe; später sprach er davon, wegen überhöhter Geschwindigkeit habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Im letzten Moment habe er seine Freundin aus dem brennenden Auto gerettet.

Wegen schweren Verbrennungen mehrfach operiert

Olga B. schwebte in Lebensgefahr, 41 Prozent ihrer Hautoberfläche waren zweiten und dritten Grades verbrannt. Mit dem Hubschrauber wurde sie ins Zentrum für Schwerverletzte des Klinikums Duisburg geflogen. Einen Monat lag sie im künstlichen Koma. Wegen der schweren Verbrennungen, zum Beispiel im Gesicht, am Hals, am Oberkörper und an den Armen, musste sie mehrfach operiert werden.

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Zwar könnten sich die entstellenden Narben zurückbilden, sagte die Gutachterin, doch sie würden nie ganz verschwinden. Olga B. leide an einer Posttraumatischen Belastungsstörung.

„Strafbefreiender Rücktritt“ vom Versuch der Tötung

Tatsächlich hatte Jawad S. seine Lebensgefährtin, mit der er zuvor in der Innenstadt im Beisein von Freunden ihren 30. Geburtstag gefeiert hatte, aus dem Wagen gezogen. Dies wird als „strafbefreiender Rücktritt“ vom Versuch der Tötung gewertet. Die Anklagevorwürfe beschränken sich auf gefährliche Körperverletzung und Brandstiftung. Der Angeklagte selber erlitt ebenfalls teilweise schwere Verbrennungen; zu 25 Prozent war seine Hautoberfläche versehrt.

Zu Wort kam am Dienstag auch eine psychiatrische Gutachterin. Ihr zufolge gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass S.' Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung eingeschränkt oder gar aufgehoben gewesen sei. Er habe die Tat nicht im Affekt begangen, sondern gut vorbereitet. Seine Beziehung zu Olga B. sei nicht von „Großzügigkeit, Toleranz und Empathie“ geprägt gewesen, sondern von „Rigidität“. Er habe verlangt, dass sie „nach seiner Pfeife tanzt“, und im Übermaß Eifersucht empfunden. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.