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Umsatzsteigerung durch Online-VerkäufeEinzelhändler wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfe zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.

Die Beantragung der Soforthilfe hatte ein Bekannter des Angeklagten gegen Entgelt übernommen.

Trotz gestiegener Umsätze seines Online-Handels hatte der ehemalige Einzelhändler Corona-Hilfen in Anspruch genommen.

Wegen Subventionsbetrug hat das Kölner Amtsgericht einen 51-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro, also 1450 Euro verurteilt. Er hatte sich ohne zu zögern geständig gezeigt. Dies sei freilich keine Besonderheit, merkte der Richter an. Er habe in solchen Fällen noch keinen Angeklagten vor sich gehabt, der nicht gestanden hätte, denn „es ist ja alles dokumentiert“.

Damit meinte der Vorsitzende die Antragsunterlagen für staatliche Soforthilfen während der Corona-Pandemie. Der Mann, der als Einzelhändler tätig war und inzwischen von Bürgergeld lebt, beantragte der Anklage zufolge im Juli 2020 bei der Kölner Bezirksregierung 9000 Euro und bekam sie rasch ausgezahlt. Solche Gelder waren für Fälle gedacht, in denen die wirtschaftliche Tätigkeit durch die Pandemie wesentlich beeinträchtigt war. Beim Angeklagten war dies jedoch nicht so, ganz im Gegenteil, denn er wickelte seine gewerbsmäßigen Verkäufe über Amazon ab. In der Zeit, in der die meisten Geschäfte geschlossen bleiben mussten, stiegen die Umsätze seines Online-Handels um mehr als das Doppelte.

Angeklagter beauftragte einen Bekannten mit dem Antrag

Seiner Aussage vor Gericht zufolge war er kurz vor Ausbruch der Pandemie in seine Heimat, nämlich nach China gereist und konnte das Land anschließend lange nicht verlassen. Die Online-Geschäfte führte er allerdings weiter. Ein Bekannter in Deutschland habe es gegen Entgelt für ihn übernommen, Soforthilfe zu beantragen. Mit den Bedingungen, unter denen die Unterstützung durch die öffentliche Hand in der Ausnahmesituation beansprucht werden konnte, habe er sich nicht befasst, sagt der Angeklagte. Später habe er von China aus sein Geschäft beim Gewerbeamt abgemeldet.

Hätte er die 9000 Euro zurückgezahlt, wäre er nur zu 60 Tagessätzen verurteilt worden, machte ihm der Richter klar, der zusätzlich zur Geldstrafe anordnete, den betrügerisch erlangten Betrag einzuziehen. Doch bei dem ehemaligen Händler ist in absehbarer Zeit nichts zu holen. (cs)