Urteil in Köln gefallenAfD-Funktionär fuhr mit Auto in Gegendemonstranten
Köln – Das Amtsgericht Köln hat einen Funktionär der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Richterin Gabriele Schotten sah als erwiesen an, dass der 24-jährige Angeklagte aus Bonn im April 2019 nach Beendigung einer AfD-Veranstaltung in Kalk vorsätzlich mit dem Auto einen Gegendemonstranten angefahren und verletzt hatte.
Zeuge schildert Moment, als das Auto auf ihn zufuhr
„Ich hatte die Möglichkeit auf die Motorhaube zu springen oder mich überfahren zu lassen“, schilderte ein Krankenpfleger im Zeugenstand den Moment, als der Leihwagen des AfD-Politikers auf ihn zugefahren sei. Er habe sich geistesgegenwärtig fürs Draufspringen entschieden, sei einige Meter mitgeschleift worden und nach einer Kurve unsanft auf dem Hintern gelandet.
Dass er lediglich blaue Flecke und ein geschwollenes Knie und keine ernsteren Verletzungen davongetragen habe, führte der Zeuge auf sein Hobby zurück, das Skateboardfahren. „Ich kann mich gut abfangen“, sagte der 32-Jährige. Er habe sogar seine kurz zuvor bei einem Kiosk erstandene Bierflasche in der Hand halten können und kaum etwas vom Inhalt verschüttet.
Angeklagter spricht von Bedrohungslage
Bierflaschen sollten eine zentrale Rolle in der Verteidigungsstrategie des AfD-Politikers spielen. Der Angeklagte hatte eine Bedrohungslage geschildert, nachdem er und ein Freund nach der damaligen Tagung im Rahmen des Europawahlkampfs im Bürgerhaus Kalk mit dem Auto die Breuer Straße befahren hatten. Demonstranten hätten den Wagen regelrecht belagert.
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Als er gesehen habe, dass einer der Personen eine Flasche erhoben hatte, habe er Angst bekommen um sich, den Beifahrer und den Mietwagen, so der Angeklagte. Er habe sich der Situation lediglich entziehen wollen. Schon vor Einsteigen ins Auto sei er von Demonstranten bedrängt und mit Schmährufen bedacht worden. Er habe Hilfe bei der Polizei gesucht.
Richterin sieht drei Straftatbestände als erfüllt an
Weitere Zeugen schilderten den Sachverhalt anders. Zwar habe man vor dem Vorfall sicherlich extra langsam an einer Ampel die Straße überquert, um die Teilnehmer der AfD-Veranstaltung etwas zu „zanken“. Bedroht habe man die Insassen des Autos aber keineswegs. Vielmehr sei der Fahrer ihnen zunächst viel zu nahe gekommen, habe sogar einen Rollstuhlfahrer touchiert.
Der Verletzte hatte von einem aufheulenden Motor und „Knallgas“ gesprochen. Laut Gutachten hatte das Auto eine Geschwindigkeit von etwa 10 km/h. Die Richterin verurteilte den Politiker wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht. Er muss 250 Euro an sein Opfer bezahlen. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.