Die 49-Jährige musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
An Kölner KreuzungAltenpflegerin fährt Rotgängerin tot – Anwalt will Prozessende ohne Strafe

Polizisten am Unfallort im Oktober 2023
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Eine Altenpflegerin aus Köln musste sich am Montag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Auf dem Heimweg von der Arbeit hatte die Angeklagte im Oktober 2023 eine Fußgängerin im Kreuzungsbereich auf der Neusser Landstraße im Stadtbezirk Chorweiler mit ihrem Auto erfasst. Die 61-jährige Geschädigte war zuvor über eine rote Fußgängerampel gelaufen.
Köln: Autofahrerin erfasst Fußgängerin an Neusser Landstraße
Bei hingegen grüner Ampelschaltung war die 49-jährige Beschuldigte in den Chrysanthemenweg eingebogen. Es war bereits dunkel, die Beleuchtung in diesem Bereich sehr schwach. Die Fußgängerin hatte die Straße von der linken Seite aus schon fast überquert, als die Autofahrerin sie mit der rechten Frontseite erwischte. Das Opfer wurde weggeschleudert, starb noch an der Unfallstelle.
„Sie hat noch versucht das Lenkrad rumzureißen, da kam es schon zum Knall“, beschrieb es Verteidiger Tobias Westkamp beim Prozess in Saal 16 des Kölner Justizgebäudes. Seit nun schon anderthalb Jahren quäle die Mandantin diese eine Frage: „Wo kam dieser Mensch her?“ Sie sei zu der Dame gerannt, doch die habe nicht mehr reagiert. Dann habe sie sofort den Notruf getätigt.
Köln: Angeklagte hatte zwei Sekunden Zeit zu reagieren
Ein Nachbar der Verstorbenen berichtete im Zeugenstand, dass das Opfer zuvor langsam bei Rot über die Straße „gewankt“ sei – sie war gehbehindert, hatte Alkohol getrunken und Medikamente genommen. „Selbst schuld, wenn da was passiert“, habe er noch gedacht und dann habe es tatsächlich gekracht. Klar sei aber auch: Die Autofahrerin hätte die Fußgängerin sehen müssen.
Dieser These schloss sich der renommierte Kfz-Gutachter Alexander Wiek ebenfalls an. Durch die weißen Schuhe sei die Fußgängerin im Scheinwerferlicht nämlich relativ gut zu sehen gewesen. Die Autofahrerin habe dann mindestens zwei Sekunden Zeit gehabt, wenigstens eine ruckartige Lenkbewegung nach links zu machen. Dann hätte sie die tödliche Kollision verhindern können.
Köln: Richterin setzte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung fest
Der Gutachter erklärte auch, dass die Aufmerksamkeit der Fahrerin „niederschwelliger“ anzusehen sei. Sie habe eine ihr bekannte Strecke befahren, dort sei nie viel los und immerhin habe sie auf die grüne Ampel vertraut. Verteidiger Westkamp sprach von einer Mitschuld der Fußgängerin und einem „minimalsten Handlungsunrecht“ seiner Mandantin. Er regte eine Einstellung des Verfahrens an.
Der Staatsanwalt lehnte eine Einstellung ab und beharrte auf einer Verurteilung. „Wir haben hier den Tod eines Menschen zu würdigen und das ist der größtmögliche Schaden, den wir in einem Strafverfahren verhandeln können“, sagte der Ankläger und forderte eine Geldstrafe. Dem folgte die Richterin, indem sie eine Sanktion von 5600 Euro (80 Tagessätze zu je 70 Euro) festsetzte.