Nach ihrer Bewährungsstrafe geht die Kölner Apothekerin gegen das Urteil des Landgerichts vor. So dürfte das Verfahren jetzt weitergehen.
Fahrlässige TötungKölner Apothekerin wehrt sich gegen Bewährungsstrafe
Die wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung verurteilte Kölner Apothekerin wehrt sich gegen ihre am Donnerstag (28. September 2023) vom Landgericht ausgesprochene Bewährungsstrafe. Wie die Pressestelle des Gerichts bestätigt, hat die 52-Jährige über ihre Rechtsanwälte fristgemäß Revision eingelegt. Die Angeklagte hatte die schweren Vorwürfe, durch eine Verwechslung von Substanzen für den Tod zweier Menschen verantwortlich zu sein, stets bestritten.
Köln: Staatsanwaltschaft legte bereits Revision ein
Zuvor hatte sich bereits die Staatsanwaltschaft gegen das ergangene Urteil positioniert und Rechtsmittel eingelegt. Der Anklagevertreter hatte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Die Apothekerin hingegen wollte insgesamt einen Freispruch erreichen. Nach Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe in einigen Wochen müssen die Parteien ihre Revisionen begründen – sollten sie beibehalten werden.
Das Landgericht hatte die Apothekerin schuldig gesprochen, Reste eines Narkosemittels in einen Eimer mit Traubenzucker umgeschüttet zu haben. Die Pharmazeutin habe Ordnung in der Apotheke schaffen wollen, die Gefäße verwechselt und so eine hochgiftige Mischung hergestellt. Diese war in der Apotheke in Portionsbeutel umgefüllt und für Diabetestests an Schwangere herausgegeben worden. Eine Frau nahm das Pulver aufgelöst in Wasser zu sich, kollabierte. Sie und ihr Kind starben.
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Kölner Apothekerin habe gravierenden Fehler gemacht
Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar hatte in der Urteilsbegründung erklärt, die Apothekerin sei zwar hochqualifiziert gewesen und habe zuvor tadellos gearbeitet. Ihr sei hier aber ein „gravierender Fehler“ passiert. Der wäre leicht zu verhindern gewesen, hätte die Angeklagte das Etikett gelesen. Zudem gelte bereits ein Umschütten verschiedener Chargen als „absolutes No-Go“ in der Branche. So wäre etwa eine Nachverfolgung verschiedener Abfüllungen gar nicht mehr möglich.
Als moralisch schwerwiegender und verwerflich wird von Prozessbeobachtern der zweite Vorwurf der Staatsanwaltschaft angesehen. Laut Anklage soll die Apothekerin die fatale Verwechslung in der Apotheke erkannt haben, als die Patientin und ihr per Notkaiserschnitt auf die Welt geholtes Baby noch um ihr Leben kämpften. Eine Meldung an die Ärzte für eine Verabreichung eines Gegengifts soll die 52-Jährige aber bewusst unterlassen haben – womöglich aus Angst um ihre Approbation.
Köln: Apothekerin droht deutlich höhere Strafe
Der Staatsanwalt hatte einen versuchten Mord durch Unterlassen und das Merkmal der Verdeckung einer Straftat gesehen. Dem war das Gericht nicht gefolgt, sah aber eine unterlassene Hilfeleistung. Verdecken hätte man die Verwechslung ohnehin nicht, auch sei die Apothekerin womöglich davon ausgegangen, dass Mutter und Kind nicht mehr zu retten waren. Dem war laut Gerichtsmedizin tatsächlich so, weshalb auch lediglich ein versuchter statt vollendeter Mord im Raum stand.
Behält die Staatsanwaltschaft ihre Revision aufrecht, kommt es zur mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Da der Ankläger nur den versuchten Mord im Gegensatz zum Landgericht, nicht aber die fahrlässige Tötung als erwiesen angesehen hatte, droht der Apothekerin eine weitaus höhere Haftstrafe. Der Fall aus dem September 2019, der aufgrund überlasteter Kölner Schwurgerichtskammern lange nicht bearbeitet wurde, ist somit immer noch nicht abgeschlossen.