„Das ist rechtswidrig“Offizielle Beschwerden gegen Kienitz-Wahl in Köln eingelegt
Köln – Die Ratsgruppe „Die Partei“ hat bei der Bezirksregierung Köln eine offizielle Beschwerde eingelegt. Es geht um die Wahl des bisherigen CDU-Fraktionsgeschäftsführers Niklas Kienitz zum neuen Stadtentwicklungsdezernenten. Als Grund für die Beschwerde gibt „Die Partei“ Fehler an, die bei einer vom „Partei“-Ratsmitglied Michael Hock beantragten Akteneinsicht passiert seien.
„Meiner Ansicht nach sind mir Interessenten für die Stelle vorenthalten worden. Das ist rechtswidrig. Denkbar wäre, dass es besser geeignete Kandidaten als Herrn Kienitz gegeben hat“, begründete Hock sein Vorgehen. So aber sei die Wahl von Kienitz durch den Stadtrat am 24. Juni auf einer unzureichenden Informationsgrundlage erfolgt und damit rechtswidrig. Man hätte jedenfalls auch als Ratsmitglied alle Bewerbungen kennen müssen.
Kritik auch von der SPD
Die von der Stadt beauftragte Personalberatung hatte angegeben, dass 45 von 46 Bewerbern die Kriterien nicht erfüllt hätten. Auch von den anschließend durch die Personalberatung angesprochenen 59 weiteren Kandidaten hätten letzten Endes alle entweder kein Interesse gehabt, seien nicht in Frage gekommen oder hätten ihr Interesse zurückgezogen. So sei lediglich Niklas Kienitz übriggeblieben, der sich erst am 19. Juni offiziell beworben hatte.
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Das kritisiert auch die SPD, die ebenfalls Beschwerde bei der Bezirksregierung eingelegt hat. Ihr seien bei einer Akteneinsicht am 2. Juli lediglich die Lebensläufe von 44 Bewerbern vorgelegt worden, aber keinerlei Bewerbungsanschreiben. So sei wohl auch für die Auswahlkommission nicht zu identifizieren gewesen, wer sich wann beworben habe. Das aber sei für den Auswahlprozess von erheblicher Bedeutung. Zudem bemängelt die SPD, dass Kienitz seine Bewerbung erst eingereicht habe, nachdem alle anderen ernsthaften Interessenten ihr Interesse zurückgezogen hätten. So sei eine Vergleichbarkeit in der finalen Bewerbungsrunde gar nicht mehr gegeben gewesen.