Feuer in JVA KölnSiegauen-Vergewaltiger droht nach neuem Urteil die Abschiebung
Köln – Mit zehn Monaten Haftaufschlag endete am Freitag vor dem Kölner Landgericht das Verfahren gegen den als Siegauen-Vergewaltiger bekannt gewordenen Eric X. (35). Der Mann sitzt bereits eine zehnjährige Gefängnisstrafe ab, nachdem er eine Camperin überfallen und vergewaltigt hatte. Zum neuen Prozess war es gekommen, weil der Angeklagte seine Zelle in der JVA Ossendorf angezündet hatte. Nun droht dem Asylbewerber, der sich für unschuldig hält, die baldige Abschiebung.
Eric X. droht die baldige Abschiebung
Bereits seit rund vier Jahren sitzt Eric X. in Haft. Nach der sogenannten Halbstrafe kann er als abgelehnter Asylbewerber abgeschoben werden, das wäre nach Rechtskraft des neuen Urteils nächsten Herbst. „Er ist ausreisepflichtig“, bestätigte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck.
Eric X. soll zunächst nach Italien gebracht werden, weil er dort zuerst europäischen Boden betreten hatte. Dann droht dem Straftäter der Weitertransport in sein Heimatland Ghana in Afrika. Hier dürften Eric X. ebenfalls noch Konsequenzen erwarten. Vor seiner Flucht 2014 soll er hier seinen Schwager erschlagen haben – im Streit ums Erbe seines Vaters, der Kakaoplantagen besaß.
Das Verfahren in Köln drehte sich nur um Brandstiftung
Eric X. schien nicht verstanden zu haben, dass er für die Vergewaltigung, die bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte, bereits vor dem Landgericht Bonn rechtskräftig verurteilt worden war. „Das Verfahren hatte uns nicht zu interessieren, hier ging es lediglich um die Brandstiftung in der JVA Köln“, versuchte Richter Roellenbleck dem Angeklagten zu erklären, der sich nach Verkündung der Gesamtstrafe von zehn Jahren und zehn Monaten Gefängnis im Gerichtssaal aufgeregt hatte.
Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass der Zellenbrand in Köln verglichen mit dem Siegauen-Verfahren eher als Randnotiz im strafrechtlichen Leben des Angeklagten zu werten sei. „Wenn das damals in Bonn mitverhandelt worden wäre, wäre dieser Fall wahrscheinlich eingestellt worden“, sagte Roellenbleck. Weil der Überfall auf das zeltende Studenten-Paar im April 2017und der Missbrauch der jungen Frau vor den Augen ihres Freundes einfach strafrechtlich viel höher zu bewerten war.
Matratze in der Zelle angezündet
Noch in der Untersuchungshaft hatte Eric X. im Februar 2018 die Matratze der Zelle 108 in Hafthaus 4 der JVA Köln angezündet. Aus Versehen, hatte der Angeklagte behauptet. „Das ist widerlegt“, sagte der Richter. So hatte der Gefangene die Matratze extra noch auf einem Holztisch platziert. Zuvor hatte X. die Linse der Kamera abgedeckt. Die Überwachung war richterlich nicht genehmigt, verwertet wurden die Bilder aber nach Erlaubnis des Angeklagten trotzdem.
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Auf den Überwachungsbildern seien keinerlei Löschbemühungen zu erkennen, sagte der Richter. Wahrscheinlich sei Eric X. zu dem Zeitpunkt alles egal gewesen, auch ob er stirbt. Bis es zur „berühmten Kehrtwende“ gekommen sei: Plötzlich habe der Häftling doch aus der Zelle heraus gewollt, habe den Alarmknopf gedrückt und das Fenster aufgerissen. Durch die Sauerstoffzufuhr hatte das Feuer noch einmal richtig Fahrt aufgenommen. Ein JVA-Beamter zog Eric X. letztlich aus den Flammen.
Angeklagter bei Zellenbrand schwer verletzt
Richter Roellenbleck betonte, dass der einzige Leidtragende am Ende der Brandstifter selbst sei. 21 Prozent der Haut seien verbrannt, bis heute könne der Mann aufgrund von spannenden Narben im Hüftbereich nicht aufrecht gehen. Auch deshalb wäre es überzogen gewesen, eine noch härtere Strafe zu verhängen. Staatsanwalt René Gilles hatte in seinem Plädoyer ebenfalls die schweren Verletzungen des Angeklagten hervorgehoben, aber immerhin zwei Jahre Haftaufschlag gefordert.
Als mögliches Motiv gab das Gericht an, dass Eric X. wohl die besonders gesicherte Zelle wechseln wollte. Das habe er mit einer eher harmloseren Zündelei schon einmal geschafft. Mittlerweile sitzt der Mann in der JVA Düsseldorf. Auch hier soll er Beamte bedroht und bespuckt haben. Auch soll sich der Mann als „König der Frauen“ bezeichnet haben.