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„Schon gestraft genug“Verteidiger fordert Freispruch für Siegauen-Vergewaltiger

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Der Angeklagte Eric X. (35) mit seinem Verteidiger Martin Mörsdorf und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Der Kölner Häftling Eric X. (35) soll für die Brandstiftung in seiner JVA-Zelle noch zwei Jahre länger ins Gefängnis. Staatsanwalt René Gilles beantragte am Dienstag im Kölner Landgericht eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, die auch die Vergewaltigung in den Siegauen mit einbezieht. Verteidiger Martin Mörsdorf forderte hingegen einen Freispruch im aktuellen Fall – der Angeklagte habe nicht vorsätzlich gehandelt und sei durch die Folgen des Feuers genug gestraft. Zehn Jahre Haft müsse er ohnehin absitzen.

21 Prozent der Hautoberfläche verbrannt

„Der einzig Leidtragende ist er selbst“, sagte auch Staatsanwalt Gilles über den Angeklagten, der für sein Leben gezeichnet sei. 21 Prozent der Hautoberfläche waren verbrannt, Eric X. lag nach der Tat im April 2018 mehrere Wochen auf der Intensivstation und kann bis heute nicht mehr aufrecht gehen. Allerdings habe der 35-Jährige sich dies selbst zuzuschreiben.

Ein Überwachungsvideo aus der Zelle, das zwar rechtswidrig aufgenommen, aber trotzdem als Beweismittel verwendet wurde, zeigte laut Staatsanwalt keine Bemühungen des Angeklagten, das Feuer zu löschen. Eric X. hatte ausgesagt, lediglich mit Papierschnipseln gezündelt zu haben, das Feuer sei unabsichtlich auf die Matratze übergegangen außer Kontrolle geraten.

Durch Feuer Asbestbefall im Zellentrakt entdeckt

Der Brandschaden sei jedoch nicht so hoch wie zunächst vermutet. Ein JVA-Mitarbeiter hatte ausgesagt, dass durch den Vorfall eine Asbestbelastung festgestellt worden war. Mit der Folge, dass der ganze Zellentrakt in Haus 4 renoviert worden sei. „Dann hatte das Feuer ja auch was Gutes“, hatte Richter Benjamin Roellenbleck dazu gesagt.

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Zu Beginn des Verhandlungstages hatte Psychiater Friedrich Krull sein Gutachten erläutert. Eric X. leide nicht an einer psychischen Krankheit, die eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit begründen könnte. X. leide auch nicht an einer Intelligenzminderung, könne sich auch in der JVA anpassen, wie zeitweise geschehen. Er werde wütend, wenn er sich ungerecht behandelt fühle. In der JVA Köln habe X. die Zelle wechseln wollen, dies gilt als Motiv der Brandstiftung.

Psychiatrischer Gutachter analysiert Musikliste

Krull hatte auch eine Musikliste analysiert, die der Angeklagte dem Richter überreicht hatte. Die Songs, die seinen Charakter widerspiegeln sollen, handelten vor allem von Liebe, so der Gutachter. Auffällig sei ein obszönes Stück des Rappers 50 Cent, in dem Frauen als bloßes Sexobjekt dargestellt würden. Eric X. hatte im April 2017 eine Studentin vergewaltigt, die mit ihrem Freund in der Siegaue gezeltet hatte. Er streitet das ab. Im Gefängnis hatte sich X. als „König der Frauen“ bezeichnet.

„Er ist ein Mensch und nicht das Monster Mr. X.“, sagte Verteidiger Mörsdorf über seinen Mandanten. Dieser habe es offenbar nicht verkraftet, vom „Königssohn“ in Ghana zum Asylbewerber in Sankt Augustin geworden zu sein. Eric X. war laut eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, nachdem er im Streit ums Erbe des Vaters seinen Schwager erschlagen habe. Ein Urteil im aktuellen Fall soll am Freitag fallen.