Er wollte BewährungTrickbetrüger muss ins Gefängnis – Kölner Senior wurde Opfer
Köln – Ein Trickbetrüger muss ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verwarf am Freitag die Berufung des 41-jährigen Krystian G. gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Wegen Betruges soll der vielfach aufgefallene Mann nun achtmonatige Haftstrafe verbüßen. Aufgrund der Vorstrafen dürfte sich der Gefängnisaufenthalt noch verlängern.
Rentner beim Gassigehen angesprochen
Zum Tathergang: Ein Rentner aus Buchheim hatte sich gefreut, als ihn beim Gassigehen scheinbar zufällig ein Mann ansprach und sich als Antiquitätenhändler ausgab. Hatte der 77-Jährige doch noch diverse Gegenstände in seiner Wohnung, die er gerne verkaufen wollte. Der ehemalige Gerüstbauer ahnte nicht, dass er sich mit Krystian G. einen auf Trickbetrug spezialisierten Straftäter ins Haus holte.
Der angebliche Geschäftsmann gab sein Kaufinteresse an zwei Standuhren, zwei Ölgemälden und mehreren Porzellanfiguren vor und vereinbarte einen Preis von 3600 Euro. Der Täter gab vor, den Betrag überweisen zu wollen, und ließ sich die Bankdaten seines Opfers geben. Noch in dessen Wohnung gab der Täter mit einem erfundenen Bankanruf vor, das Geld überwiesen zu haben.
Betrüger gab Zahlung per Telefon vor
Der Senior ging von der bereits erfolgten Zahlung aus. Nachdem sich der Betrüger mit den Gegenständen verabschiedet hatte, tauchte dieser aber kurze Zeit später wieder in der Wohnung auf. Er wolle doch nur eine Uhr behalten, gab bis auf diese alle Gegenstände zurück und verlangte die Rückzahlung der Differenz von 2700 Euro. Der Senior hatte aber kein Bargeld zu Hause.
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Der Betrüger wollte den älteren Herrn daraufhin offenbar bewegen, das Geld bei der Bank abzuheben, wozu es aber nicht kam. Stattdessen bewegte der Kriminelle sein Opfer dazu, zwei teure Handyverträge abzuschließen und ihm die Geräte, zwei Samsung Galaxy S10, auszuhändigen. „Ich war gutgläubig“, sagte der Geschädigte bereits beim ersten Prozess im Zeugenstand.
Krystian G. drohen zweieinhalb Jahre Gefängnis
Seine Betreuerin habe ihm die Augen geöffnet, über den Tisch gezogen worden zu sein, bemerkte der Senior, der von mehreren Krebs-Operationen und einer daraus resultierenden Pflegestufe drei berichtet hatte. Als skrupellos und hartnäckig hatte die Amtsrichterin das Vorgehen des Angeklagten bezeichnet. „Sie haben über zwei Tage versucht, soviel wie möglich herauszuschlagen“, sagte die Richterin.
Beim Berufungsprozess richtete Krystian G. eine Entschuldigung an den Rentner, der diese annahm. Auch hatte G. die unterschlagene Standuhr zurückgegeben. Der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich brachte aber nicht die angestrebte Bewährungsstrafe. Aufgrund offener Vorstrafen muss der Täter so für insgesamt zweieinhalb Jahre in Haft. „Wir werden Revision einlegen“, kündigte Verteidiger Claus Eßer an.