Kölner EisenwarenmesseWerkzeug-Händler klagt wegen Absage auf horrende Entschädigung
Köln – Die Absage der Internationalen Eisenwarenmesse 2020 (IEM) war rechtmäßig, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine behördliche Anordnung dazu bestanden hatte. Das stellte das Landgericht Köln fest und wies damit die Klage eines Ausstellers gegen die Veranstalter ab. Der Kläger wollte nicht nur die Standgebühren erstattet bekommen, sondern auch Aufwendungen, die bereits getätigt waren.
Aussteller wollte weitere 205.000 Euro
Das klagende Unternehmen stellt Werkzeuge her und nahm regelmäßig als Aussteller an der Eisenwarenmesse in Deutz teil. Noch im Februar 2020 hatte die Kölnmesse die Aussteller darauf hingewiesen, dass die Messe unter Beachtung entsprechender Hygienevorschriften vom 1. bis zum 3. März wie geplant stattfinden könne. Am 25. Februar wurde die Messe jedoch abgesagt.
Einen an den Veranstalter geleisteten Betrag von 132.209 Euro erhielt die Werkzeugfirma zurück. Mit der Klage verlangte das Unternehmen aber eine weitere Zahlungen von rund 205.000 Euro; für bereits geleistete Zahlungen für Messestände, Hostessen und Restaurant- und Hotelreservierungen, die das Unternehmen im Vertrauen darauf getätigt habe, dass die Messe wie angekündigt stattfinde.
Absage der Messe sei ohne Grund erfolgt
„Die Klägerin meint, die Absage Ende Februar sei ohne Grund erfolgt. Insbesondere habe noch keine behördliche Anordnung vorgelegen“, heißt es seitens des Landgerichts. Der Veranstalter hingegen sei der Ansicht, er sei in Abwägung aller Gesichtspunkte gezwungen gewesen, die Eisenwarenmesse abzusagen. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht an, die Richter haben die Klage vollständig abgewiesen.
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Mit Ausbruch der Corona-Pandemie habe ein Fall höherer Gewalt vorgelegen, der vor dem Jahr 2020 nicht vorhersehbar gewesen sei, so das Gericht. Die Gefahrenlage habe sich weltweit schnell zugespitzt. Die Kölnmesse habe daher zutreffend den höherrangig angesiedelten Interessen aller Messeteilnehmer gegenüber den rein wirtschaftlichen Interessen der Aussteller Rechnung getragen.
Risiko für Besucher und Aussteller richtig eingeschätzt
Zum Zeitpunkt der Absage der Messe sei die Infektionslage äußerst kritisch gewesen. Erste Infektionsfälle in Deutschland seien bekannt geworden, die WHO habe die Corona-Krise als Notfall für die öffentliche Gesundheit von internationalem Ausmaß eingestuft, und der deutsche Bundesgesundheitsminister habe erklärt, die Corona-Krise sei in Europa angekommen.
Die Messe habe das Risiko für Besucher und Aussteller laut Gericht zutreffend als hoch eingeschätzt. Denn es seien zahlreiche Gäste aus vielen Ländern erwartet worden, insbesondere aus China und Indien, in denen sich das Corona-Virus stark ausgebreitet habe. Die kurzfristige Absage sei aufgrund der rasanten und extrem dynamischen Entwicklung der Pandemie nicht zu beanstanden.