Brandstiftung und Körperverletzung wird einem Asylsuchenden aus Marokko vor dem Kölner Landgericht vorgeworfen. Der Mann soll zudem ein falsches Alter angegeben haben.
Verwirrung um Identität des BeschuldigtenBrandstiftung und Körperverletzung in Kölner Asylunterkunft
Im Strafprozess um Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung in einer Kölner Asylunterkunft müssen im Landgericht nicht nur die Hintergründe der Tat, sondern auch die Personalien des Beschuldigten geklärt werden. Das ging beim Prozessauftakt am Dienstagmorgen schon damit los, dass in den Gerichts- und Ermittlungsakten der Vorname „Latifa“ für den jungen Mann vermerkt war.
Köln: Vorname der Mutter angegeben
„Das ist doch ein Mädchenname“, rief die Dolmetscherin in den Saal, nachdem der Vorsitzende Richter Harald Helmes den Namen des Beschuldigten abgefragt hatte. „So heißt meine Mutter“, gab der Beschuldigte zu und nannte nun einen männlichen Namen. „Wann sind Sie geboren?“, fragte der Richter. Die Antwort: „Im Jahr 2005.“ „Sind Sie da sicher?“, hakte Helmes nach. „Ja, mehr als sicher.“
Richter Helmes bemerkte, dass in der Akte auch die möglichen Geburtsjahre 2000 und 2003 auftauchen. Ein Umstand, der sich auf eine mögliche Strafe auswirken kann. Ist ein Beschuldigter bei der Tat minderjährig, greift das mildere Jugendstrafrecht, das auf Erziehung ausgelegt ist. Auch bei Heranwachsenden ist das oft der Fall. Das Erwachsenenstrafrecht gilt für Täter über 21 Jahren.
Vorwurf der Brandstiftung in Asylunterkunft
Der junge Mann hatte das Geburtsjahr genannt, nachdem er am Kölner Hauptbahnhof aus einem ICE gestiegen und mit Drogen erwischt worden war. Die Bundespolizei stellte eine Anzeige, auch wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Ein Gutachter kam anhand von Röntgenaufnahmen zu dem Schluss, dass der Mann mindestens ein Jahr, eher sogar drei Jahre älter als angegeben sei.
Der Asylsuchende aus Marokko wurde letztlich in einer Unterkunft im Kölner Stadtteil Roggendorf/Thenhoven untergebracht. Dort soll er vergangenen Februar eine Matratze in seiner Wohneinheit angezündet und so Menschenleben gefährdet haben. Als ein Security-Mitarbeiter einschritt, soll der Beschuldigte diesem mit einer Rasierklinge Schnittwunden zugefügt haben.
Beschuldigter soll dauerhaft in die Psychiatrie
„Die Gesichtsnerven wurden verletzt“, sagte der Staatsanwalt, die Verletzungen seien potenziell lebensbedrohlich gewesen. Das Opfer ist schwer traumatisiert, es befindet sich in psychiatrischen Behandlung. Dem Mann gehe es laut seiner Ärztin so schlecht, dass eine Zeugenaussage in Anwesenheit des Beschuldigten zu einer Verschlechterung seines Zustands führen könne.
Der Beschuldigte soll die Tat in einem psychotischen Zustand begangen haben, ihm droht daher die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, so der Staatsanwalt. Zum Prozessauftakt schwieg der Beschuldigte. Der Mandant könne das Geschehen aufgrund der akuten Psychose nicht wiedergeben, so Verteidiger Ingo Lindemann. Der Prozess wird fortgesetzt.