Das Feierabend-Kölsch in der Straßenbahn genießen und dabei vielleicht noch genüsslich in den Döner beißen? Bei der KVB gibt es klare Regeln.
Döner, Musikboxen, E-Scooter, HundeDas darf man alles in die KVB-Bahnen mitnehmen – und das nicht
Eine Fahrt mit einer Straßenbahnlinie der KVB kann an manchen Tagen zur echten Geduldsprobe werden. Vor allem an heißen Sommertagen ist das Ausbleiben der Klimatisierung für Kölner und Kölnerinnen unangenehm. Und wenn dann noch andere Fahrgäste mit sperrigen Koffern den Weg versperren oder mit lauter Musik aus Handyboxen nerven, vergeht es einem schnell die Lust aufs Bahnfahren. Doch was darf überhaupt mit der KVB transportiert und mitgenommen werden?
Große Koffer
Urlaubsreisende mit großen Koffern und Taschen können einem in der Bahn gerne mal den Weg versperren. Erlaubt ist der Transport von Trolleys und Koffern aber natürlich trotzdem. Dennoch gilt: Rücksicht auf die Mitfahrer und Mitfahrerinnen nehmen. Der Koffer sollte wenn möglich nicht direkt im Gang verstaut werden. Andere Reisende müssen die Möglichkeit haben, sich durch die Bahn zu bewegen. Koffer mit Rollen sollten zudem festgehalten werden, damit sie nicht durch die ganze Bahn rollen.
Einkaufswagen
Einkaufswagen sind meist noch sperriger als Koffer und deswegen noch weniger für den Transport in der Straßenbahn oder im Bus geeignet. Dennoch gilt: Stellt der Einkaufswagen keine Gefahr für Mitreisende dar, ist eine Mitnahme durchaus erlaubt. Die Ware in dem Einkaufswagen sollte natürlich gesichert sein und auch bei starken Bremsungen sollte der Wagen nicht durchs Abteil rollen. Wer aber Ärger mit den anderen Reisenden umgehen möchte, sollte auf die Mitnahme eines Einkaufswagens verzichten. Vor allem, da der Einstieg an vielen KVB-Haltestellen aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit gar nicht so einfach möglich wäre. Grundsätzlich sollte man aber darauf verzichten, Einkaufswagen vom Supermarkt-Gelände zu entwenden. Dies ist in vielen Fällen nicht erlaubt.
Fahrräder
Für Fahrräder gibt es klare Regeln bei der KVB: Fahrräder dürfen dann mitgenommen werden, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt. Heißt: Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden. In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
Jeder Fahrgast darf außerdem nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen. Lastenräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Der Fahrgast muss sein Fahrrad außerdem so sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Rad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeugs kommt bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden.
Für die Mitnahme eines Fahrrads muss außerdem ein Ticket gezogen werden.
Möbel
Ein Besuch in Möbelhäusern mit der Straßenbahn ist nicht immer eine gute Idee, vor allem dann nicht, wenn man vor hat, einen sperrigen Kleiderschrank oder eine Kommode zu kaufen. Möbel können zwar prinzipiell mitgenommen werden - müssen aber sicher verpackt sein und keine anderen Fahrgäste gefährden. Und auch bei gut verpackten Möbelstücken gilt: Sie sollten keine Wege versperren. Auch hier kann der Fahrer oder die Fahrerin im Zweifel entscheiden, wen er mitnimmt und wen nicht.
Rollstühle, Kinderwagen
In den Bahnen und Bussen der KVB gibt es gekennzeichnete Plätze für Kinderwägen und für Rollstühle. Sollten diese durch andere Fahrgäste besetzt sein, haben sowohl Rollstuhlfahrer, als auch Personen mit Kinderwagen ein Recht auf den Platz.
Inline-Skates, Skateboard, Longboard
Inline-Skates, Skateboards oder Longboards müssen für die Fahrt mit der KVB sicher verstaut werden. Zu groß ist die Gefahr eines Unfalls. Auch an den KVB-Haltestellen ist das Fahren mit Skateboards, Longboards und Co. strengstens untersagt.
E-Scooter
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste seit dem 1. März 2024 keine E-Scooter mehr in den Stadtbahnen und Bussen der KVB und ihrer Subunternehmer mitnehmen. Das Verbot wird zeitgleich auch von zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen in NRW eingeführt.
Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat.
Hunde
Ein genereller Anspruch auf Beförderung von Hunden besteht nicht. Im Zweifel entscheidet der Fahrer bzw. die Fahrerin, ob das Tier mitgenommen wird. Ausgenommen sind ausgewiesene Begleithunde für Schwerbehinderte. Hunde, die mitfahren, müssen in Bus oder Bahn kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem ein Maulkorb tragen. Die Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Der Transport von Hunden erfolgt auf eigene Gefahr und unter Haftung durch den Tierhalter.
Sonstige Haustiere
Ein Anspruch auf Beförderung von anderen Haustieren besteht ebenfalls nicht. Der Fahrer bzw. die Fahrerin entscheidet im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die Mitnahme/Beförderung von Haustieren ist ausschließlich in einem für den Transport geeigneten Behältnis möglich. Der Transport von anderen Haustieren erfolgt auf eigene Gefahr und unter Haftung durch den Tierhalter.
Glasflaschen
Das Feierabend-Kölsch schon auf dem Nachhauseweg in der KVB-Bahn trinken? Das ist nicht erlaubt. In den Verkehrsmitteln der KVB und in denen der von ihr beauftragten Unternehmen, sowie an den entsprechend gekennzeichneten Haltestellen dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert oder in geöffneten Behältnissen mitgeführt werden.
Der Transport in fest verschlossenen, nicht unmittelbar zum Konsum bereiteten Behältnissen, ist hingegen gestattet. Vor allem an Karneval oder an Spieltagen des 1. FC Köln wird diese Regel nicht immer eingehalten. Aber Vorsicht: Missachtung wird in den Fahrzeugen und an den Haltestellen mit einem Bußgeld von 40 Euro sanktioniert.
E-Zigaretten
Das Rauchen in den Fahrzeugen der KVB ist absolut verboten. Es bezieht sich auf Busse, Bahnen, U-Bahnsteige und die Warte- und Verteilerebenen der U-Bahn. Das Verbot betrifft E-Zigaretten ebenso wie herkömmliche Zigaretten.
Der Verstoß wird bei mangelnder Einsicht in den U-Bahnanlagen mit 15 Euro und in den Fahrzeugen mit bis zu 1000 Euro geahndet.
Döner, Pizza, Burger
Essen in den KVB-Fahrzeugen ist nicht gestattet. Der Geruch von Essen, gerade von Fast Food, kann die Mitreisenden verärgern. Und auch hier gilt: Letztlich kann der Fahrer oder die Fahrerin jederzeit entscheiden, wer mitfahren darf und wer draußen bleiben muss. Außerdem hat das Essen von Döner oder Cheeseburger im Bus oder in der Bahn einen weiteren Nachteil: Die Gefahr, die Sitze zu beschmutzen, ist sehr hoch. Und dann droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Musikboxen
Belästigendes Verhalten, wie Lärmen und laute Musik ist in den Fahrzeugen der KVB verboten. Auch hier gilt: Rücksicht auf die Mitreisenden nehmen. Kopfhörer sind immer eine gute Idee und auch beim Telefonieren sollte man nicht das ganze Fahrzeug zusammenbrüllen. (dt)