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Kölner ImmobilienmarktStadt sichert sich ein Vorkaufsrecht

Lesezeit 3 Minuten

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht möchte die Stadtverwaltung den Wohnungsbau stärken.

Köln – Die Stadtverwaltung will mit einem Eingriff in den Immobilienmarkt den Wohnungsbau stärken. Sobald wie möglich will sich die Behörde eines Instruments bedienen, das ihr das Baugesetzbuch liefert: das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke soll am 18. Mai im Stadtrat beschlossen werden.

Wann immer unbebaute Flächen und Häuser den Eigentümer wechseln sollen, hat die Stadt das erste Zugriffsrecht. Sie darf eine Immobilie zu demselben Preis übernehmen, auf den sich der Verkäufer mit einem privaten Interessenten verständigt hat. Die meisten Verträge werden künftig erst dann vollzogen, wenn die Verwaltung entschieden hat, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt oder nicht. Das müsse spätestens zwei Monate nach dem Notartermin geschehen.

10.000 Grundstückskaufverträge im Jahr vollzogen

Nach einer Schätzung im Rathaus werden im Stadtgebiet jährlich etwa 10.000 Grundstückskaufverträge vollzogen. Das Vorkaufsrecht gilt indes nicht für alle dieser Geschäfte. Eigentumswohnungen und Erbbaurechte zum Beispiel sind zum Beispiel von der Regelung ausgeschlossen. Das betreffe etwa 4000 Verträge.

Vorgesehen ist, dass die Notare nach Unterzeichnung eines Kaufvertrags das Liegenschaftsamt informieren. „Erst wenn die Gemeinde in Form eines Negativattest bescheinigt hat, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht, oder nicht ausgeübt wird, darf der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden“, heißt es in einem Verwaltungspapier.

Das städtische Dokument zur Freigabe des Geschäfts wird zum Bestandteil jeder Grundbuchakte. Die Kommune verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 89,11 Euro. Der Einzelbetrag sei nötig, um in der Gesamtsumme das Personal für alle zu bearbeitenden Fälle finanzieren zu können. Die Stadt will 7,5 zusätzliche Stellen schaffen. Einschließlich der Bürokosten seien Ausgaben von 640 000 Euro zu erwarten.

Vorverkaufsrecht soll Kommunen unterstützen

Das Vorkaufsrecht soll es den Kommunen erleichtern, „stadt-entwicklungspolitisch bedeutsame Vorhaben“ zu verwirklichen. In Köln, einer Stadt mit stetig wachsender Einwohnerzahl, geht es vor allem um den Wohnungsbau. Die Liegenschaftsverwaltung kann von ihr erworbene Grundstücke an ihre eigene Wohnungsgesellschaft GAG ebenso wie an private Baufirmen weiterveräußern.

In welchem Umfang die Verwaltung das Vorkaufsrecht wahrnehmen werde, lasse sich noch nicht abschätzen. Es wird wohl eher selten geschehen. „In etwa 200 Fällen“ könne es zu einer vertieften Prüfung kommen, informiert das Liegenschaftsdezernat die Ratsfraktionen.

Vergleich mit anderen Städten

Ein Blick auf die Zahlen anderer Städte könnte Aufschluss geben: So hat München in den zurückliegenden 15 Jahren insgesamt 70 Mal das Vorkaufsrecht geltend gemacht. In Düsseldorf komme es jährlich zu drei bis vier Verträgen, in Dortmund bis zu zehn. Köln hatte die Regelung bis 2004 ebenfalls angewandt, seither jedoch aus personellen Gründen generell auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. 2015 beauftrage der Rat die Verwaltung, die Regelung wieder anzuwenden.

Dem Gesetz nach darf die Kommune einen im Notarvertrag vereinbarten Kaufpreis herabsetzen, um sich vor Spekulationsgeschäften zu schützen. Übersteigt die ursprüngliche Summe den Verkehrswert allzu sehr, muss die Verwaltung den Differenzbetrag nicht zahlen. In dem Fall steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu.

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