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Parken ohne Bewohnerausweis in KölnWas Anwohner machen dürfen, wenn der Parkplatz unerlaubt belegt ist

Lesezeit 2 Minuten
Ein Parkscheinautomat mit Anwohnerparken im Belgischen Viertel.

Ein Parkscheinautomat mit Anwohnerparken im Belgischen Viertel.

Ein Leser wollte wissen, ob er den Abschleppdienst rufen darf, wenn ein Fahrzeug ohne Bewohnerparkausweis auf einem der Parkplätze steht.

Inhaber eines gültigen Anwohnerparkausweises dürfen nicht eigenständig den Abschleppdienst rufen, wenn ein anderes Auto ohne Anwohnerparkausweis auf einem Parkplatz für Anwohner steht. Das teilte die Stadt Köln dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit.

Sie weist darauf hin, dass Betroffene die Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221/221-32000 anrufen können. Außerhalb der Einsatzzeiten des Verkehrsdienstes ist demnach die Polizei Köln unter 0221/229-0 erreichbar.

Kein garantierter Parkplatz

Insgesamt gibt es in Köln 47 Anwohnerparkgebiete, sie sind mit einem roten Punkt an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet. In diesen Zonen dürfen Inhaber des Ausweises kostenfrei parken beziehungsweise sie zahlen nur die jährliche Gebühr von 30 Euro. Den Ausweis legen Besitzer üblicherweise hinter die Windschutzscheibe.

In den 47 Gebieten gab es Stand 2022 insgesamt 51.400 Parkplätze für die 61.020 Besitzer der Ausweise. Er garantiert also keinen Parkplatz. Ab 1. Oktober steigt die Gebühr zunächst auf 100 Euro jährlich, ab dem 1. März 2025 gelten dann dauerhaft die neuen Preise, sie richten sich nach der Länge des Autos und betragen 100, 110 und 120 Euro.

Stadt will Verhältnismäßigkeit wahren

Laut Stadt sieht der Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung ein Verwarngeld zwischen zehn und 30 Euro vor, wenn jemand ohne Ausweis in den Gebieten hält. Zehn Euro zahlt demnach der Halter eines Fahrzeugs, das dort ohne entsprechenden Ausweis oder nicht gut lesbaren Ausweis parkt. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, sind es 15 Euro.

Wer länger als drei Stunden unzulässig sein Auto in einem der Gebiete geparkt hat, zahlt 20 Euro. Inklusive einer Behinderung sind es 30 Euro. Eine Sprecherin der Stadt teilte dazu mit: „Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung üben ihre Tätigkeit mit pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit aus.“

Ein mögliches Abschleppen kommt demnach nur infrage, wenn es verhältnismäßig wäre. „Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das ohne Bewohnerparkausweis parkende Fahrzeug eine gravierende Behinderung und/oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmerinnen darstellt.“ (mhe)