Streit über GebührenE-Scooter-Verleiher verklagen die Stadt Köln
Köln – Die E-Scooter-Verleiher Tier und Voi klagen gegen die Stadt Köln. Die Unternehmen gehen gegen die im Mai beschlossenen jährlichen Gebühren für jeden E-Roller vor, die die Stadt seitdem erhebt. Dem Vernehmen nach wollen sich auch andere in Köln tätige E-Scooter-Unternehmen der Klage anschließen.
Firmen müssen pro E-Scooter zwischen 85 und 130 Euro zahlen
Pro Roller müssen die Firmen zwischen 85 und 130 Euro im Jahr zahlen - für Fahrzeuge im Stadtzentrum wird der Höchstbetrag fällig, in den Außenbezirken erhebt die Stadt weniger. Nach Auffassung der Unternehmen verstößt die Stadt damit gegen geltendes Landesrecht und den Gleichheitsgrundsatz. „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird“, ist im Nahmobilitätsgesetz zu lesen. Nach Meinung der Verleiher geschieht aber durch die Gebühren genau das.
Die Höhe der Kölner Gebühren sei „in Deutschland beispiellos und bedroht den wirtschaftlichen Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen in Köln massiv“, sagt Tier-Manager Matthias Weber. „Trotz vergleichbarer Auswirkungen auf den öffentlichen Raum wird ein Leih-Scooter im Vergleich zu einem Leihfahrrad mit deutlich höheren Gebühren belegt“, moniert Weber. Für Leihräder erhebt die Stadt lediglich zehn Euro pro Jahr und Fahrzeug.
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Zudem beschwert sich das Unternehmen darüber, im Vorfeld nicht in die Gebührenplanungen eingebunden worden zu sein, sagt Weber. „Die genaue Bemessungsgrundlage der Gebührenhöhe“ habe die Stadt „bis heute nicht transparent gemacht. Erst nach Veröffentlichung des Konzeptes wurden wir von der Kölner Verwaltung zu einem Roundtable eingeladen, in dem jedoch seitens der Stadtverwaltung auf keines unserer Argumente eingegangen wurde.“
„Sind nicht per se gegen Gebühren“
„Den Schritt einer Klage gegen die Stadt Köln bedauern wir sehr, da wir bis heute und auch künftig an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind und uns ein partnerschaftliches Verhältnis zur Stadt Köln wichtig ist“, betont Weber. „Wir würden es begrüßen, mit der Stadt zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.“
In diesem Fall werde Tier die Klage zurückziehen. „Als Anbieter sind wir nicht per se gegen die Erhebung von Sondernutzungsgebühren“, sagt Weber, „insbesondere dann nicht, wenn sie zweckgebunden für den Ausbau von Mobilitätsstationen oder den Ausbau der Radwege-Infrastruktur verwendet werden.“ Die Höhe der Kölner Gebühren für E-Scooter sei jedoch unangemessen.