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Kölner Fehlurteil korrigiertBundesgerichtshof bestätigt harte Strafe für Ebay-Täter

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Das Urteil gegen den Troisdorfer ist nun rechtskräftig.

Köln – Scharf hatte der Vorsitzende Richter Helge Eiselt eine Staatsanwältin kritisiert, nachdem diese vor dem Landgericht mit sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis eine angeblich viel zu hohe Strafe für einen Sexual-Verbrecher gefordert hatte. Eiselt verhängte rund drei Jahre weniger — und lag falsch, der Bundesgerichtshof hob das milde Urteil auf. Nun, nach fast drei Jahren, wurde der Fall um eine überfallene und fast getötete Ebay-Verkäuferin aus Deutz rechtskräftig abgeschlossen.

Ebay-Verkäuferinnen am Telefon sexuell belästigt

Der Troisdorfer Dietmar O. (63) hatte immer wieder Verkäuferinnen von Damenschuhen und Kindermöbeln angerufen, ihnen ins Telefon gestöhnt, sie wüst beschimpft und bedroht. Zuletzt hatte er eine Kölnerin kontaktiert, die ein ausgedientes Kinderbett beim Internet-Anbieter Ebay-Kleinanzeigen inseriert hatte. Nachdem die Stimme der Frau ihn an seine Mutter erinnert habe, habe der Mann im August 2018 den Entschluss gefasst, die damals 43-Jährige sexuell zu attackieren.

In der Wohnung des Opfers angekommen, hatte Dietmar O. zunächst noch sein Interesse an dem Bett vorgeben. Als die Verkäuferin ihm kurz den Rücken zugedreht hatte, ging der Mann zum Angriff über. Er versuchte die Frau zu fesseln, hatte aber nicht mit der massiven Gegenwehr gerechnet.

Mit dem Messer zugestochen, Opfer kann Hilfe rufen

Schließlich stach er mit einem Messer auf die Mutter zweier Kinder ein. Trotzdem gelang es ihr, den Mann zu entwaffnen und so laut um Hilfe zu rufen, dass Passanten ihr zu Hilfe eilten. In seiner Vernehmung hatte der Täter von einem Raubversuch gesprochen, zunächst durch Verteidiger Bernhard Scholz auch im Prozess. Dann kam vor dem Landgericht das sexuelle Motiv zum Vorschein.

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Da das Opfer durch den Angriff an der Lunge verletzt und fast gestorben wäre, hatte Staatsanwältin Sabrina Heimers die Tat in die Nähe eines versuchten Tötungsdelikts gerückt und mit sieben Jahren und neun Monaten Haft eine entsprechend hohe Strafe gefordert. Richter Eiselt warf der Staatsanwältin vor, mit solch angeblich überzogenen Anträgen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu erschüttern. Da damit Erwartungen geweckt würden, die das Gericht nicht erfüllen könnte.

Nur viereinhalb Jahre Haft in erster Instanz

Zum Entsetzen des schwer traumatisierten Opfers verhängte Eiselt damals nur viereinhalb Jahre Haft, die Staatsanwältin ging in Revision. In zweiter Instanz verhängte das Landgericht siebeneinhalb Jahre Gefängnis – und damit nur drei Monate weniger als ursprünglich von der Anklägerin gefordert.

Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. „Meine Mandantin ist erleichtert, denn endlich hat sie die Möglichkeit, mit dieser Sache abzuschließen“, sagt Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet.