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„Ausbrecherkönig“Haftstrafe für Helmut P. – Kölner Richterin äußert ihr Bedauern

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Der Angeklagte Helmut P. beim Prozess im Kölner Amtsgericht. 

Köln – Überspitzt könnte man sagen, der als Ausbrecherkönig bekannt gewordene Helmut P. (71) sammelt Haftstrafen wie andere Menschen Briefmarken. Am Freitag war es im Kölner Amtsgericht mal wieder soweit. Wegen illegalen Waffenbesitzes erhielt der frühere Boxer, Spitzname „Stier von Wanne-Eickel“, ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Ohne Bewährung. Und die Richterin äußerte ihr Bedauern.

Richterin bedauert verschenktes Potenzial

„Ich glaube, dass Sie, wenn Sie Ihre Intelligenz und Tatkraft in eine andere Richtung gelenkt hätten, in Ihrem Leben sicherlich sehr erfolgreich gewesen wären“, sagte Richterin Andrea Fuchs in ihrer Urteilsbegründung zu dem Angeklagten und ergänzte: „Und das ist sehr schade.“ Zuvor hatte Fuchs die ellenlange Vorstrafenliste des 71-Jährigen erwähnt. Sie sprach von „der ganzen Palette“.

Der herzkranke Helmut P. ließ sich schnaufend in seinen Stuhl fallen, nachdem er das Strafmaß vernommen hatte. Und er deutete kurz darauf an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. „Er hat so viel Hafterfahrung wie kaum ein anderer, er saß Jahrzehnte im Gefängnis“, hatte die Staatsanwältin bei der Verhandlung in Saal 29 über Helmut P. geäußert. Sie hatte zwei Jahre Haft gefordert.

Geladene Pistole in der Wohnung

Helmut P. wurde schuldig gesprochen, im Dezember 2018 eine geladene halbautomatische Pistole in seiner Wohnung gehabt zu haben. Obwohl ihm die Behörden kurz zuvor ein Waffenverbot ausgesprochen hatten. Die Waffe stammte von einem 82-Jährigen, dem Helmut P. laut Anklage auch eine goldene Uhr abgeluchst haben soll. Dieser Vorwurf konnte ihm indes nicht nachgewiesen werden.

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Helmut P. hatte gesagt, die Pistole nur einmal in der Hand gehalten zu haben. Er habe aber nicht gewusst, dass der ursprüngliche Besitzer die Pistole, die dieser loswerden wollte, in seiner Wohnung zurückgelassen habe. Grundsätzlich habe er diesem aber angeboten, die Waffe zur Polizei zu bringen – als Südstadtdetektiv, wie sich P. sieht, habe er entsprechende Kontakte.

Helmut P., der derzeit noch wegen anderer Straftaten in Haft sitzt, scherzte sogar über den Vorfall: „Ich habe mir ja keine Waffe geholt, um den Oberstaatsanwalt zu erschießen.“ Er wisse schließlich, wie gefährlich Waffen seien, immerhin sei er in seinem Leben schon drei Mal angeschossen worden, wohl auf der Flucht vor der Polizei. Die Staatsanwältin hatte seine Aussagen als Schutzbehauptung und nicht glaubhaft bezeichnet.