Das Bundesverwaltungsgericht hat die Freiburger Anwohnerpark-Satzung gekippt. Was bedeutet das für Köln?
Gericht kippt Satzung in FreiburgSind die Preise für das Anwohnerparken in Köln juristisch doch nicht haltbar?
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken könnte die geplante Erhöhung in Köln betreffen. Das Gericht hat in Leipzig am Dienstag entschieden, dass die Freiburger Satzung zum Anwohnerparken vom 14. Dezember 2021 unwirksam ist. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Kölner Pläne haben, das Anwohnerparken ab 2024 teurer zu machen. Bei der Vorstellung der neuen Gebühren im Mai argumentierte die Verwaltung noch mit einem früheren Urteil zugunsten des Freiburger Modells – dieses Argument gibt es nun nicht mehr.
Begründet wird die Ablehnung der Satzung mit verschiedenen Argumenten: Die Reduzierung des Preises für schwächere Einkommen sei rechtlich nicht gedeckt, auch die Differenzierung nach Autolängen sei zu stark – in Freiburg zahlen Fahrer ab einer Autolänge von 4,71 Meter 480 Euro, bis 4,20 Meter nur 240 Euro. Ein weiteres, technisches Argument: Die Schaffung einer Satzung sei von der Parkgebührenordnung nicht gedeckt.
Kölner Grüne optimistisch, FDP spricht von „Ohrfeige“
Auch in Köln soll es eine soziale Staffelung geben, auch in Köln ist eine Satzung geplant. Die Differenzierung nach Autolängen ist in Köln aber wesentlich kleiner: Für die kleinsten Autos müssen Anwohner zum Parken 330 Euro zahlen, für die größten 390 Euro. Für das Kölner Modell spricht zudem, dass das Gericht die Regelgebühr von 360 Euro für mittlere Wagen, die in Freiburg und Köln vorgesehen ist, nicht beanstandet. Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hatte das Modell in Abstimmung mit der Verwaltung entwickelt.
Optimistisch äußerte sich Lars Wahlen, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen: „Wir werten es als gutes Zeichen, dass das Gericht die Erhöhung der Gebühren ausdrücklich nicht beanstandet hat.“ Inwieweit die Kritikpunkte am Freiburger Modell auf Köln übertragbar seinen, müsse dennoch detailliert geprüft werden. Noch sind Änderungen denkbar: Der Rat hat noch nicht über das Thema abgestimmt. Von der Verwaltung hieß es auf Anfrage bloß: „Die Stadt wird das Urteil auf die Übertragbarkeit für Köln prüfen, sobald das vollständige Urteil veröffentlicht ist.“
Die FDP-Fraktion, die sich seit Jahren gegen eine Vervielfachung der Gebühren wehrt, sieht die Kölner Satzung durch das Urteil grundsätzlich infrage gestellt. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine schallende Ohrfeige für die Verwaltung und das Ratsbündnis, da auch sie die kritisierten Regeln von Fahrzeuglänge und sozialer Staffelung anwenden wollen“, sagte Fraktionschef Ralph Sterck, der mit Blick auf die Erhöhung schon in den vergangenen Monaten von „Abzocke“ sprach.