Unterstützung in der KriseStadt Köln erlässt Außengastronomien die Gebühren
Köln – Die Stadt kommt den aufgrund der Corona-Krise wirtschaftlich angeschlagenen Gastronomen entgegen. Müssen die Wirte üblicherweise Sondernutzungsgebühren für Tische vor ihrem Lokal bezahlen, entfällt das vorübergehend. Die Stadt erlässt den Gastronomen die Gebühr rückwirkend von März bis zum 31. Oktober. Der Stadt entgehen deshalb Einnahmen in Höhe von bis zu einer Million Euro.
„Neben der vom Bund bereits beschlossenen temporären Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie hat die Verwaltung nun eine wirksame Maßnahme veranlasst, die Kölns Wirtinnen und Wirte sofort spürbar entlastet. Damit entfallen finanzielle Belastungen, und den Gastronominnen und Gastronomen wird geholfen, die Betriebskosten zu senken“, sagte Stadtdirektor Stephan Keller. Haben die Betreiber bereits Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren gezahlt, werden ihnen diese anteilig erstattet.
Unterstützung der Wirte
Nutzungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden anteilig für den Zeitraum von März bis Oktober ebenfalls nicht erhoben – auch hier erhalten die Wirte Rückerstattungen. Das bezieht sich auf sämtliche Monats-, Saison-, Jahres- und Drei-Jahres-Genehmigungen. Die betroffenen Gastronomen müssen keinen Antrag an die Abteilung Gewerbeangelegenheiten im städtischen Ordnungsamt stellen – die Erstattung erfolgt automatisch. Sollten Wirte die Gebühren noch nicht überwiesen oder bar bezahlt haben, wird sich die Gewerbeabteilung nach Angaben der Verwaltung bei den Gastronomiebetrieben melden.
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Stadtdirektor Keller hat das Amt für öffentliche Ordnung außerdem beauftragt, in den Fällen, in denen Gastronomen eine verträgliche Erweiterung ihres Außengastronomiebereiches vornehmen wollen, die dann automatisch notwendige Prüfung „lösungsorientiert“ vorzunehmen. Auch damit will die Verwaltung die Wirte unterstützen, die versuchen, verloren gegangene Einnahmen über die Außengastronomie wieder auszugleichen.
Kölner Gastronome: Existenzen bedroht
Die Corona-Pandemie bedroht die Existenz vieler Gastronomen, weil die Lokale bereits seit dem 16. März auf behördliche Anweisung geschlossen sind. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich der Außer-Haus-Verkauf bei geeigneten Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Lieferung von Speisen und Getränken.
Die Verwaltung hatte bereits Anfang April mitgeteilt, dass sie eine Erstattung der Sondernutzungsgebühr im Bereich der Außengastronomie für den Zeitraum plant.