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Waffenbesitz und DrogenhandelAnklage in Köln gegen ehemaligen Bundesligaprofi

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln/Aachen – Die Staatsanwaltschaft Aachen hat vier Männer wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, einer ist der ehemalige Fußballprofi Deniz Naki von Bayer 04 Leverkusen. Zuständig ist das Landgericht Köln als so genannte Staatsschutzkammer, die auch Verfahren aus dem Kölner Umland bearbeitet. Die Richter müssen nun darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und es zum Prozess kommt.

Naki, ein ehemaliger deutscher U21-Nationalspieler, hat bis 2009 für Leverkusen gespielt und stand im Anschluss unter anderem beim FC St. Pauli und dem SC Paderborn unter Vertrag. 2013 wechselte er in die Türkei, wo er 2018 seine Karriere beendete. Mit einem weiteren der vier Beschuldigten soll der heute 31-Jährige vor ungefähr vier Jahren in Aachen den Ortsverein der rockerähnlichen Gruppierung Bahoz gegründet haben - laut Staatsanwaltschaft ein Zusammenschluss türkischer Staatsangehöriger, überwiegend Kurden.

Ex-Fußballer werden neun Taten vorgeworfen

Sie sollen laut Anklage „erhebliche Straftaten“ begangen haben, überwiegend im Raum Aachen, teilte Jan Orth mit, der Sprecher des Kölner Landgerichts. Dem Ex-Bundesligaprofi werden neun Taten vorgeworfen, darunter unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe, bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Anstiftung zur Falschaussage und Strafvereitelung, gefährliche Körperverletzung, schwere Erpressung und Brandstiftung.

Der Mann, mit dem der ehemalige Fußballer den Ortsverein gegründet haben soll, hat in der Vergangenheit bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes abgesessen. Er ist derzeit zur Bewährung frei. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft zwei schwere Erpressungen vor, davon eine als Versuch. Einem dritten Angeklagten legen die Ermittler neun Taten beziehungsweise versuchte Taten zur Last: bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen und unerlaubter Erwerb und Überlassung von Schusswaffen in vier Fällen. Der vierte Beschuldigte soll mit Rauschgift „in nicht geringer Menge“ gehandelt haben.

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Sollte die Staatsschutzkammer die Anklage zulassen, könnte die Hauptverhandlung noch in diesem Sommer eröffnet werden, teilte Gerichtssprecher Orth mit. Bis zu einer Entscheidung darüber könnten wegen des „erheblichen Aktenumfangs“ allerdings noch einige Wochen vergehen.