Bewährungsstrafe in KölnFamilienvater verbreitet Kinderpornos
Köln – „Meine Kinder sind unberührt“, versicherte Dennis B. am Freitag vor dem Amtsgericht und meinte damit, seine beiden sechs und neun Jahre alten Töchter seien niemals sexuell missbraucht worden. Das Gegenteil gilt für die Mädchen, deren Bilder sich auf seinen Mobiltelefonen und seinem Tablet- Computer fanden, die am 12. Februar 2019 in der Wohnung sichergestellt wurden, in der er mit seiner Lebensgefährtin und den gemeinsamen Töchtern wohnte.
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Die Aufnahmen – Videos und Fotos – zeigen Kinder im Alter zwischen etwa einem Jahr und 14 Jahren sowie ein paar ältere Mädchen, die zum Teil schwer missbraucht werden, ob durch Oral-, Vaginal- oder Analverkehr mit Erwachsenen. Der 42-Jährige war nicht nur angeklagt, „kinderpornografische Schriften“, wie sie juristisch heißen, erworben und besessen, sondern sie auch verbreitet zu haben: Am 13. April 2018 tauschte er im Whatsapp-Chat mit einem anderen Mann entsprechende Aufnahmen aus.
„Ich schäme mich zutiefst“
Vor Gericht gab Dennis B. die Vorwürfe unumwunden zu, antwortete auf die Frage der Richterin, ob er eine „sexuelle Vorliebe“ für Kinder habe, jedoch mit den Worten: „Definitiv nein. Dagegen verwahre ich mich.“ Er könne sich nicht erklären, weshalb er sich die Fotos und Videos besorgt habe. „Ich schäme mich zutiefst. Das wird definitiv nicht wieder vorkommen.“ Am Tag der Durchsuchung verwies ihn das Jugendamt der Wohnung und verbot ihm jeglichen weiteren Kontakt zu seinen Töchtern. Seitdem hat Dennis B., der nach eigenen Angaben wegen mehrerer körperlicher Leiden berufsunfähig ist, keinen festen Wohnsitz.
Das kinder- und jugendpornografische Material, das die Anklageschrift auflistet, ist nur ein Bruchteil dessen, was seinerzeit sichergestellt wurde. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Die Amtsrichterin blieb drei Monate darunter. Als Bewährungsauflage setzte sie fest, dass Dennis B. eine Sexualtherapie machen muss. „Ich bin nicht davon überzeugt, dass dies alles nicht Ihren sexuellen Vorlieben entspricht “, sagte sie in der Urteilsbegründung. „ Indem sie sich so etwas ansehen, schaffen Sie einen Absatzmarkt und bieten den Tätern einen Anreiz, Kinder zu missbrauchen.“
In seinem letzten Wort nach den Schlussvorträgen hatte Dennis B. gesagt, es sei „traurig“, dass es Menschen gebe, die Minderjährigen „so etwas antun“. Solche Täter müssten „härter bestraft“ werden. Sie ins Gefängnis zu bringen, reiche nicht aus.