Köln – Nach der Messerattacke auf einen ehemaligen Mitarbeiter muss der Inhaber einer Security-Firma für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar übertraf mit ihrem Urteil vor dem Landgericht Köln sogar die Forderung der Staatsanwaltschaft. Auslöser der Tat war ein Streit über geleistete Probearbeit, die der Angeklagte nicht vergütet hatte.
Kölner Landgericht folgt dem Notwehrszenario nicht
Zum Prozessauftakt hatte der 23-jährige Beschuldigte ein Notwehrszenario skizziert (hier lesen Sie mehr), dem die Richterin im Urteil nicht folgte. Zeugen hatten im Verfahren ausgesagt, der Angreifer habe im Verlauf der Auseinandersetzung am Bahnhof Lövenich mehrfach versucht, seinen Kontrahenten mit dem Messer zu treffen. Ein Stich drang vier Zentimeter tief in den Schulterbereich ein.
Richterin Kretzschmar hatte Parallelen zum Fall am Aachener Weiher gezogen, hier hatte ein ähnlich verlaufener Stich zum Tod des Kellners Giuseppe S. geführt. Für den vollendeten Totschlag, für den es keine weiteren Zeugen gab, hatte die Vorsitzende der Schwurgerichtskammer lediglich vier Jahre Haft in einem minder schweren Fall verhängt (hier lesen Sie mehr).
Provokation ging vom Angeklagten aus
Im aktuellen Fall sei die Provokation jedoch vom Angeklagten ausgegangen, nachdem dieser seinem Gegenüber den Rauch seiner Zigarette ins Gesicht gepustet hatte. Ein versuchtes Tötungsdelikt, wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagt, nahm das Gericht nicht an, es ging, wie letztlich auch der Staatsanwalt im Plädoyer, von gefährlicher Körperverletzung aus.
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Das Tatopfer war wenige Wochen für den Angeklagten tätig, der laut Verteidiger Ingmar Rosentreter als „Sub-Sub-Sub-Unternehmer“ für die Sicherheit an Bahnhöfen und Zügen sorgen sollte. Er habe keinen Lohn gezahlt, da er mit der geleisteten Arbeit nicht zufrieden gewesen sei, so der Angeklagte. Die Richterin hatte das kritisiert, dem Geschädigten habe Geld zugestanden.
Auch wegen Einbruchs in einen Kiosk verurteilt
Allein für den Messerstich hielt das Landgericht eine Strafe von drei Jahren Haft für tat- und schuldangemessen, der Staatsanwalt hatte sechs Monate weniger gefordert. Hinzu kommen zehn Monate Haft für einen Einbruch in einen Kiosk an der KVB-Haltestelle Junkersdorf, hier wurden Zigaretten und Bargeld erbeutet. Aus den Einzelstrafen bildete das Gericht eine Gesamtstrafe.
Der Angeklagte gilt als Intensivtäter und hat zwei offene Bewährungsstrafen von insgesamt zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis offen, die aber noch nicht rechtskräftig sind. Kommt es dazu, werden diese wohl noch in die aktuelle Entscheidung eingearbeitet. Verteidiger Rosentreter hat hier aber zunächst Revision eingelegt; er hatte abermals eine Bewährungsstrafe gefordert.