Im Bereich der Ringe ist zu diesem Jahr Silvester das Böllern verboten. Alles, was Sie zu dem geplanten Verbot wissen müssen.
Fragen und Antworten zu SilvesterDeshalb sind in der Kölner Innenstadt Böller verboten und Raketen nicht
Zum Jahreswechsel 2023/2024 hat die Stadtverwaltung ein Böllerverbot für Teile der Kölner Innenstadt beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Feuerwerkskörper sind wo verboten?
Im linksrheinischen Bereich innerhalb und einschließlich der Ringe sind alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verboten, die eine ausschließliche Knallwirkung haben. Darunter fallen Silvesterknaller und sogenannte Böller. Andere Feuerwerkskörper, wie etwa Raketen, dürfen auch weiterhin gezündet werden.
Warum sind nicht auch Raketen verboten?
Die Stadt Köln kann laut Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen an Silvester und Neujahr verbieten. Auf dieser Grundlage gilt das Feuerwerksverbot im Domumfeld und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Das gilt aber nicht für die gesamte Böllerverbotszone. In dichtbesiedelten Gemeinden können zu bestimmten Zeiten an Silvester und Neujahr jedoch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung verboten werden. Also Böller und Silvesterknaller und keine Raketen.
Wann gilt das Verbot?
Das Verbot gilt in den gesamten 24 Stunden des 31. Dezember und in den gesamten 24 Stunden des 1. Januar, also ab 0 Uhr am Silvestertag bis 24 Uhr an Neujahr. Die Stadt Köln begründet den Zeitraum in einer Allgemeinverfügung vom 16. November damit, dass sich das Böllern bei einem Verbot von wenigen Stunden auf die übrigen Zeiten verlagern würde.
Warum wird das Böllern nur im Bereich der Ringe verboten?
Die Stadt Köln möchte mit dem Verbot Anwohner und Besucher vor Lärmbelästigung und gesundheitlichen Gefahren schützen. Nur im genannten Bereich allerdings sind nach Aussage der Stadt Köln die Voraussetzungen für ein Verbot gegeben. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den Erfahrungen und Einsatzzahlen von Polizei und Feuerwehr aus den Vorjahren. Zudem sei die Verbotszone besonders zentrumsnah, an Silvester seien hier aufgrund der vielen Clubs und Restaurants besonders viele Menschen unterwegs.
Auch sinke durch Alkoholkonsum die Hemmschwelle, Böller unsachgemäß zu zünden. „Das Verletzungspotential reicht dabei von Brandschäden an Kleidung, Brandverletzungen, Prellungen, Augenverletzungen und ähnlichem bis zum Verlust von Körperteilen, wobei sämtliche denkbaren Gesundheitsschäden auch lebensbedrohlich sein können“, schreibt die Stadt. Sie begründet das Verbot auch mit Böllerwürfen auf Einsatzkräfte beim vergangenen Jahreswechsel.
Der Schutz der Bewohner und Besucher in dem Bereich der Ringe wiege höher als die Freiheit des Einzelnen, Böller zu zünden.
Gibt es Ausnahmen in dem genannten Bereich?
Nein – das Böllern ist in der gesamten Verbotszone ausnahmslos verboten. Würde man bestimmte Flächen oder Grünanlagen ausnehmen, würde sich das Geschehen dorthin verlagern, heißt es seitens der Stadt.
Was ist mit den umliegenden Bereichen, wie etwa dem Kwartier Latäng?
Außerhalb der Verbotszone ist das Böllern erlaubt – auch beispielsweise auf der Zülpicher Straße. Hier sind die Voraussetzungen für ein Verbot nicht erfüllt. Dass sich das Böllern vermutlich auf umliegenden Bereiche verlagern wird, ist laut Stadt zumutbar.
Wie hoch sind die Strafen und wie soll das Verbot kontrolliert werden?
Das Verbot ist nur schwer durchzusetzen. Ein Mitführverbot von Böllern in der Verbotszone ist nicht möglich. Die Polizei oder das Ordnungsamt müsste jemanden auf frischer Tat ertappen, also in dem Moment, in dem er den Feuerwerkskörper zündet. Dann droht ihm ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. „Die Einhaltung des Verbots wird im Rahmen der personellen Kapazitäten des Ordnungsdienstes überprüft“, so die Stadt. Sie schreibt auch, dass das Verbot eher appellativen Charakter hat: „Wir setzen auf die Eigenverantwortung, Rücksicht und Respekt der Feiernden.“
Ist die Verfügung rechtlich überhaupt standhaft?
Das Verbot wird von Juristen als fragwürdig eingestuft. Rechtswissenschaftler Christian von Coelln sagte dieser Zeitung im März: „Dichte Menschenansammlungen oder besondere Gefahrenlagen werden im erfassten Bereich nur punktuell oder sektoral vorhanden sein. Und es gibt viele Orte, an denen auch in dieser Zone gefahrlos geböllert werden könnte“.
Auch Rechtswissenschaftler Markus Ogorek sagte: „Die Verbotszone lässt sich nicht pauschal begründen, sondern nur mit Blick auf einzelne Straßenzüge oder Plätze.“ Bislang sei noch keine Klage gegen das Verbot erhoben worden, sagt das Verwaltungsgericht Köln. Die Frist dafür läuft noch bis Mitte Dezember.