Vereinzelt hört man sie schon, die Böller auf der Straße. Ist das eigentlich legal? Wir beantworten kurz vor Silvester sämtliche Fragen zu Raketen und Co.
Antworten rund ums FeuerwerkAb wann darf in Köln geböllert werden? Und wo?
Silvester und Feuerwerk gehören für viele Deutsche unzertrennlich zusammen. Immer lauter werden allerdings auch die Stimmen, die Böller als gefährlich und umweltschädlich ablehnen. Nun besteht zum kommenden Jahresübergang sogar zum ersten Mal in einem Großteil der Kölner Innenstadt ein Verbot bestimmter Böller. Das wirft neue Fragen auf, und auch solche, die man sich jedes Jahr aufs Neue stellt: Wann darf noch mal losgeböllert werden? Wie zündet man die Rakete sicher an? Und woran erkennt man möglichst sichere Raketen? Ein Überblick vorm großen Knall.
Wer darf welche Feuerwerkskörper kaufen?
Feuerwerkskörper, von denen die geringste Gefahr ausgeht, fallen unter Kategorie F1. Das sind zum Beispiel Knallerbsen, die Funken sprühenden Bodenwirbel, Wunderkerzen und Tischfeuer. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen dieses Kleinstfeuerwerk kaufen.
Unter Kategorie F2 fallen Böller, von denen laut Zoll „eine geringe Gefahr ausgeht, die einen Lärmpegel besitzen, zur Anwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind“. Sie dürfen ab einem Alter von 18 Jahren gekauft werden. Darunter fallen Raketen, Knallkörper, Verbundfeuerwerk wie Batterien und Römische Lichter.
Für den Umgang mit Mittel- und Großfeuerwerke der Kategorien F3 und F4 ist eine Berechtigung nötig. In letztere Kategorie fällt Pyrotechnik, die mit ihrem Lärmpegel sogar gefährlich für die Gesundheit sein kann.
Wie erkenne ich sicheres Feuerwerk?
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) testet die Artikel auf dem deutschen Markt. Sie überprüft, wie sich die Pyrotechnik bei Belastung oder unter Hitze verhält. Bestehen die Artikel, bekommen sie eine Registriernummer und CE-Kennzeichnung.
Am Anfang dieser Nummer steht dann zum Beispiel die Zahl 0589 - das Kürzel für das BAM als Prüfstelle. Dann wird die Kategorie angegeben, also etwa das Kürzel F2 für klassisches Feuerwerk. Am Ende finden Kunden eine fortlaufende Nummer. Mit der CE-Kennzeichnung erklären die Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Vorschriften entspricht.
Das BAM warnt ausdrücklich vor Artikeln ohne diese Kennzeichnungen. In ihnen befände sich oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ein viel stärker reagierender Blitzknallsatz. Es sei zudem nicht sicher, ob zwischen Anzünden und Zünden genügend Zeit vergeht.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt zudem vor Online-Shops, die mitunter auch Pyrotechnik mit hochexplosiven Mixturen verkaufen, die in Deutschland verboten sind. „Besonders dubiose Anbieter lassen die Ware mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen“, schreibt die Verbraucherzentrale. Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, solle den Anbieter daher genau überprüfen, etwa über den Firmensitz im Impressum der Seite.
Wann und wo darf ich Feuerwerkskörper zünden?
Pyrotechnik der Kategorie F1 wird ganzjährig verkauft. Böller der Kategorie F2 gibt es zwischen dem 28. und 31. Dezember und sie dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden, je von 0 bis 24 Uhr.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. Dazu zählen Reet- und Fachwerkhäuser.
Städte und Kommunen können weitere Einschränkungen erlassen. In Köln darf zum Beispiel im Umfeld des Doms an Silvester von 18 bis 5 Uhr erneut überhaupt keine Pyrotechnik mitgeführt werden. Böller mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen linksrheinisch innerhalb und einschließlich der Ringe nicht gezündet werden.
Wollen Sie F2-Feuerwerk an anderen Tagen abbrennen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Stadt einholen. Dafür ist formlos der Anlass und die Anzahl der Körper anzugeben, das Feuerwerk darf nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Den Rahmen legt das Landesimmissionsschutzgesetz NRW fest.
Wie lagere ich Feuerwerk?
Für Raketen und Böllern gilt wie so oft: Kühl und trocken lagern. Damit sie nicht vorzeitig zünden, rät die BAM, sie nicht nahe Heizungen aufzubewahren, daneben zu rauchen oder Feuer zu machen. Auch Kinder sollten nicht an Feuerwerk herankommen.
In bewohnten Räumen darf man bei Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 maximal ein Kilogramm an Nettoexplosivstoffmasse lagern. Wie viel davon sich im einzelnen Feuerwerkskörper verbirgt, steht nach BAM-Angaben in der Kennzeichnung oder auf der kleinsten Verpackung. In der Garage oder einem Schuppen sind dagegen laut BAM bis zu 15 Kilogramm erlaubt.
Wie zünde ich Feuerwerkskörper am sichersten an?
Wer das Feuerwerk nachts zünden will, sollte sich vorher in Ruhe und bei Licht die Gebrauchsanleitung genau durchlesen – denn später ist es oft hektisch und dunkel.
Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nach Angaben des BAM nur draußen zünden – in der Regel mit einem Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu Menschen oder Gebäuden. Bei der Kategorie F1 beträgt der Mindestabstand einen Meter.
Wichtig ist ein fester Untergrund. Bei Raketen empfiehlt die BAM, den Leitstab in die Flasche und dann beides in einen Getränkekasten zu stellen. Denn frei stehende Flaschen kippen leicht um. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme nennt das Deutsche Rote Kreuz (DRK): Was beim ersten Mal nicht gezündet hat, auf keinen Fall erneut zünden.
Wie helfe ich, wenn etwas schiefgeht?
Bei leichten Verbrennungen empfiehlt das DRK, die betroffene Fläche kurz mit Leitungswasser zu kühlen. Ist der verbrannte Bereich größer als die Handfläche des Betroffenen, sollte man ihn nicht kühlen, sondern gleich den Notruf 112 wählen. Das gilt auch, wenn ein Verletzter größere Mengen an Blut verliert oder sich jemand an den Augen verletzt. Dann am besten stets beide Augen verbinden, rät das DRK. So kann man vermeiden, dass sich das verletzte Auge bewegt.
Zahlt die Versicherung bei Unfällen mit Pyrotechnik?
Die Verbraucherzentrale NRW rät zudem bei Unfällen mit Pyrotechnik die Versicherung einzuschalten. Verletzt man andere Personen, hilft die Privathaftpflichtversicherung, ist man selbst verletzt, die private Unfallversicherung. Für das Haus springe in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung ein, bei Brandschäden an der Inneneinrichtung die Hausratversicherung. Wird das eigene Auto beschädigt, übernehme in einigen Fällen die Teilkasko, bei mutwilliger Zerstörung nur die Vollkasko. (juh/mit dpa)