Frau begrabschtMann nach Weiberfastnacht in Köln zu Geldstrafe verurteilt
Köln – Allein die Wahl seines Karnevalkostüms soll Bauleiter Tim B. (30, Name geändert) laut eigener Aussage an Weiberfastnacht 2019 in Köln zum Verhängnis geworden sein. Weil er Mann nicht der einzige war, der in der Kneipe an der Kyffhäuserstrasse ein Mönchskostüm trug, soll er an jenem Abend Opfer einer Verwechslung geworden sein und verbrachte als mutmaßlicher Sextäter eine Nacht im Polizeigewahrsam.
Tatsächlich habe er sogar mit einem zweiten ihm unbekannten Karnevalsjeck, der als Mönch verkleidet war, auf das gemeinsame Kostüm angestoßen, sagte er am Freitag vor Gericht, wo er sich wegen sexueller Belästigung verantworten musste. Und die Vorwürfe nachdrücklich bestritt. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass es in der Kneipe mehrere verkleidete Mönche gab.
„Er schaute mir direkt in die Augen“
Während Tim B. darauf bestand, Opfer einer Verwechslung zu sein, war die Aussage des Opfers eindeutig. Die 26-jährige Fotografin ließ keinen Zweifel an ihrer Überzeugung, dass B. ihr auf dem Weg zur Theke zwischen die Beine gegriffen hatte. „Er schaute mir direkt in die Augen, als ich den Finger sehr zielgerichtet zwischen meinen Beinen fühlte. Es war ein schmerzhafter Druck.“ Sie habe ihn auch sofort darauf angesprochen und zur Antwort erhalten: „So ein Quatsch. Das war ein Versehen.“
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Die als Hippie verkleidete Frau hatte danach den Türsteher informiert, „denn ich wollte vermeiden, dass es anderen Frauen auch so ergeht.“ Sowohl damals wie heute hatte sie den Angeklagten als Täter identifiziert: „Er war es. Bin mir hundertprozent sicher. Sein Gesicht war mir wie eingebrannt.“
Opfer nimmt therapeutische Hilfe in Anspruch
Der Vorfall habe sie derart belastet, dass sie seitdem auf therapeutische Hilfe angewiesen sei. Bei dem Opfer hatte die Polizei 1, 5 Promille festgestellt. „Wir waren alle angeheitert, nicht betrunken“, sagt sie dazu. Warum Sie so sicher sei, dass der Angeklagte der Täter sei: „Ich habe ihn dabei angesehen und auch mit ihm gesprochen.“
„Es war Karneval, es gab mehrere Mönche und mein Mandant wurde stigmatisiert“, unterstrich die Verteidigung ihre aufgestellte Verwechslungsthese und forderte einen Freispruch.„Die Tat hat wie angeklagt stattgefunden“, begründete der Ankläger seine Forderung nach 3000 Euro Geldstrafe. So sah es auch der Richter, der 50 Tagessätze zu 60 Euro festsetzt.