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Prozess in KölnFrau erhält Schmerzensgeld nach missglückter Blondierung

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Symbolbild

  1. Nach einer missglückten Blondierung entstanden bei einer Kölner Kundin Verbrennungen und Verätzungen am Hinterkopf.
  2. Die Kundin ist gegen ihren Friseur vor Gericht gegangen – mit Erfolg. Das Kölner Oberlandesgericht verhängte ein Schmerzensgeld, das nun noch einmal erhöht wurde.

Köln – Im Dezember 2016 suchte eine Frau einen Kölner Salon auf, um sich blode Haarsträhnen färben zu lassen. Dafür trug eine Mitarbeiterin eine Blondiercreme auf das Haar auf. Das Ergebnis war verheerend: Am Hinterkopf entstanden in einem Bereich von der Größe eines Handtellers Verbrennungen beziehungsweise Verätzungen 1. bis 2. Grades.

Monatelang unterzog sich die Frau einer Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten. Auf ein rechteckigen Fläche von etwa drei mal fünf Zentimetern ihres Hinterkopfs wächst kein Haar mehr. Grundsätzlich ist es möglich, die haarlose Stelle mit einem operativen Eingriff vollständig zu beseitigen, doch sicher ist dies nicht.

Kölner OLG spricht Schmerzensgeld zu

5000 Euro Schmerzensgeld hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) der Frau nach einer missglückten Blondierung zugesprochen. Damit ist der 20. Zivilsenat um 1000 Euro über die Summe, die das Landgericht Köln im vorigen Jahr festgesetzt hatte, hinausgegangen, teilte das OLG am Montag mit. Gegen dieses Urteil in erster Instanz war die Frau, die von dem beklagten Friseursalon 10 000 Euro verlangt hatte, in Berufung gegangen.

Zur Entschädigung bot der Inhaber des Salons der Kundin zunächst nur einen Friseurgutschein an. Sie lehnte das Angebot ab und klagte. Vor dem Landgericht machte sie nicht nur einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro geltend, sondern wollte auch festgestellt wissen, dass der Inhaber zum Ersatz möglicherweiterer Schäden verpflichtet sei.

Gravierende Folgen

Mit Urteil vom 11. Oktober 2019 sprach ihr das Gericht 4000 Euro zu und verpflichtete den Salonbetreiber, weitere durch die Verletzung eintretende Schäden zu ersetzen. Die Erhöhung des Schmerzensgelds begründet das Oberlandesgericht mit den gravierenden Folgen der schiefgegangenen Blondierung.

Die Klägerin habe zahlreiche Arztbesuche hinter sich und „erhebliche Beeinträchtigungen“ in Kauf nehmen müssen, vor allem Schmerzen, eine bakterielle Infektion und die mehrwöchige Einnahme von Schmerzmitteln, Antibiotika und Kortikoiden, nicht zu vergessen den Dauerschaden am Hinterkopf.

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5000 Euro Schmerzensgeld seien auch im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen angemessen. Eine Absage erteilte das Gericht allerdings der Argumentation der Klägerin, das Schmerzensgeld sei zu erhöhen, weil der Saloninhaber eine Haftpflichtversicherung habe. Eine Revision gegen das Urteil hat der Senat nicht zugelassen. (Az U 287/19)