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Kölner BarkeeperFall um versuchte Vergewaltigung bleibt unaufgeklärt

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Im Zweifel für den Angeklagten, hieß es vor dem Kölner Amtsgericht für einen Barkeeper, dem sexuelle Nötigung zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen wurde. Der 42-Jährige wurde freigesprochen. Zwar glaubte der Richter durchaus, dass an den Vorwürfen der Frau etwas dran sein könnte. Die 27-Jährige habe im Zeugenstand aber offenbar nicht die ganze Wahrheit gesagt.

Köln: Anklage sprach von sexuellem Übergriff

Der Angeklagte soll seiner Kollegin, die als Küchenhilfe in dem ehemaligen Café in Zündorf gearbeitet hatte, auf die Toilette der Gaststätte gefolgt sein und die Kabinentür verriegelt haben. Mit geöffneter Hose habe er die Frau geküsst und gesagt: „Du sollst das Leben genießen.“ Nur der sehr eng sitzende Gürtel soll verhindert haben, dass der Mann die Hose der Frau herunterziehen konnte.

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„Es gelang ihr den Angeklagten in Richtung der Toilette zu schubsen und aus dem Lokal zu laufen“, hieß es in der Anklageschrift weiter. Der Beschuldigte hatte ausgesagt, dass es mit der Kollegin zu einvernehmlichen Handlungen gekommen sei. Man habe in dem leeren lokal zunächst etwas getrunken, dann gegenseitig „gefummelt“. Mehr sei an besagtem Tag aber nicht passiert.

Frau hatte Vorwürfe im Zeugenstand bekräftigt

Im Zeugenstand hatte sich die Anzeigenerstatterin beim Prozessauftakt sichtlich nervös gezeigt. Sie sagte, den Angeklagten durchaus gemocht zu haben. „Aber er hat mich in die Toilette gesperrt und wollte Sex und das wollte ich nicht“, sagte sie. Als der Richter immer wieder gezielt nachfragte, sperrte sich die Frau zunächst gegen weitere Aussagen.

Der Verteidiger hatte gemutmaßt, die Anzeige sei lediglich deshalb erfolgt, da der Freund der Geschädigten Verdacht geschöpft habe. Dem schloss sich der Richter nicht an. „Man kann nicht ausschließen, dass es einvernehmlich begonnen hat und dann einen Verlauf nahm, der das verlassen hat“, so der Richter. Um das sicher festzustellen, hätte die Zeugin aber glaubhaft aussagen müssen.

Kölner Richter: Kein aufgeklärter Sachverhalt

Hatte die Frau etwa bei der Polizei noch gesagt, in eine Toilettenkabine eingesperrt worden zu sein, sprach sie im Gericht vom Vorraum.

„Wir haben hier keinen aufgeklärten Sachverhalt“, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte das anders gesehen und sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert. Der Fall geht damit womöglich in die nächste Instanz.