Köln – Mit einem Messer soll die Besucherin eines Flüchtlingsheims in Weiden auf Polizisten zugestürmt sein. Nur durch eine geistesgegenwärtige Reaktion, dem Zuschlagen der Wohnungstür, entgingen die Beamten dem Angriff. Am Montag musste sich die 23 Jahre alte Beschuldigte wegen Widerstands und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf geriet aufgrund der geschilderten Lebensumstände der Frau aber in den Hintergrund.
Köln: Angeklagte mit Kriegserfahrung in Syrien
Die Angeklagte schilderte, vor mehreren Jahren aus dem Kriegsgebiet Aleppo in Syrien geflohen zu sein. Sie habe mit ansehen müssen, wie Menschen durch IS-Mitglieder geköpft und Leichen von Hunden aufgefressen wurden.
Auf der Flucht sei sie immer wieder gefangen genommen worden, ihr Vater, in Syrien ein gut situierter Kleidungshändler, habe an sogenannten Checkpoints immer wieder Geld bezahlen müssen, damit die Anhänger der Terrormiliz sie weiter ließen.
Familie wurde auf der Flucht nach Deutschland getrennt
Die Familie wurde auf dem Weg nach Deutschland getrennt. Während ihr Vater bereits in Köln in einer Unterkunft untergebracht war, sei sie nach Siegburg gekommen, so die Angeklagte. Wieder ein Jahr später sei die Mutter mit weiteren Kindern ebenfalls nach Köln bekommen, in das Heim nach Weiden.
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Dort habe sie sich immer wieder aufgehalten, „ich habe mich dort sicher und geborgen gefühlt“, hatte die 23-Jährige geäußert. Ein Psychiater hatte der jungen Frau eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund der schlimmen Erlebnisse in Syrien attestiert.
Köln-Weiden: Flashbacks nach Auftauchen der Polizei
Am Tattag hatte sich die Angeklagte erneut bei ihrer Mutter aufgehalten, als gegen 22 Uhr die Sicherheitskräfte der Unterkunft aufgetaucht waren und sie gebeten hatte zu gehen, da es die Hausordnung so vorsehe. Als sich die 23-Jährige weigerte, rief das Personal die Polizei.
Die Angeklagte äußerte, bei deren Auftauchen unter Flashbacks und Angstzuständen gelitten zu haben. Das Messer habe sie gegen sich selbst richten wollen, nicht gegen die Beamten. Die Angeklagte bekräftigte noch einmal, nicht von ihren Eltern getrennt sein zu wollen, das sei für sie unerträglich.
Kölner Richter verhängt Sozialstunden und stellt Verfahren ein
Der Richter bemerkte, dass eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht komme, da auch ein Attest eines Arztes vorlag. Ein Psychiater hatte bescheinigt, dass die Angeklagte die Welt nach ihren Kriegserlebnissen lediglich in gut und böse einteile, fremde Männer etwa seien für sie Vergewaltiger.
Der Richter schlug vor, das Verfahren ohne Urteil einzustellen und den Vorfall nicht weiter aufzuklären. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft zu. Als Auflage muss die 23-Jährige jedoch 60 Sozialstunden leisten. „Das dient vielleicht auch Ihrer Integration“, sagte der Richter.