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Rizin-Bomber-ProzessBundesanwaltschaft wirft Verteidigern Prozessverschleppung vor

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Bundesanwältin Verena Bauer wirft den Verteidigern von Yasmin H. Prozessverschleppung vor.

Köln – Wer hat auf dem Mobiltelefon von Yasmin H. im September 2017 eine Internetseite aufgerufen, auf der über die giftige Wirkung von Rizin informiert wird?

Darum ging es am Freitag, als der Prozess gegen Yasmin H. und ihren Ehemann Sief Allah H. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt wurde.

Staatsschutzsenat hält beide für schuldig

Das Ehepaar ist angeklagt, einen islamistisch motivierten Bombenanschlag vorbereitet zu haben, bei dem es den Biokampfstoff Rizin habe einsetzen wollen.Nach bisheriger Beweiserhebung hält der Staatsschutzsenat beide für schuldig.

Im Fall von Yasmin H. werten es die Richter als wichtiges Indiz, dass sie auf ihrem Handy jene Seite aufgerufen habe, während ihr Mann in der Türkei gewesen sei.

Sief Allah H. soll auf das Handy seiner Frau zugegriffen haben

Doch die Verteidiger der 44-Jährigen warten mit einer anderen Erklärung auf und berufen sich auf eine ergänzende Einlassung des 31-jährigen Angeklagten: Er habe sich die Fähigkeit angeeignet, aus der Ferne auf fremde Mobiltelefone zuzugreifen, er habe die Webseite aufgerufen.

Die Anwälte beantragten ein Gutachten eines IT-Sachverständigen, und so wurde nun ein Experte des Bundeskriminalamts gehört. Der befand, es sei „extrem unwahrscheinlich“, dass H. auf das Smartphone seiner Frau zugegriffen habe.

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Unter anderem erläuterte der Sachverständige, dafür sei es nötig, auf diesem Gerät eine entsprechende App zu installieren; diese habe sich auf Yasmin H.s Mobiltelefon aber nicht gefunden. Auch sonst gebe es keinen Anhaltspunkt dafür, dass jemand eine Verbindung zu dem Gerät aufgenommen habe.

Bundesanwältin wirft Verteidigern „Prozessverschleppung“ vor

Trotz allem ließen die Verteidiger der Frau nicht locker und stellten einen ergänzenden Beweisantrag: Sie benannten einen anderen Experten, der ebenfalls gehört werden solle. Bundesanwältin Verena Bauer warf ihnen „Prozessverschleppung“ vor. Es gebe keinerlei Hinweis darauf, dass es so gewesen sein könnte, „wie die Verteidigung es sich zurechtlegt“.

Der Vorwurf sei eine „Unverschämtheit“, konterte Verteidiger Ali Aydin. Er und seine Kollegin Seda Basay-Yildiz hätten weiter Anlass zur Annahme, auf das Handy ihrer Mandantin sei von fern zugegriffen worden.

Wenn es so war, hätte Sief Allah H. Gelegenheit gehabt zu sagen, ob und wie er die technische Fähigkeit, die er sich angeeignet haben will, in die Tat umgesetzt hat. Doch auf die entsprechende Frage des Vorsitzenden schwieg er. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.