Rizin-Bomber-ProzessSief Allah H. belastet seine Frau unfreiwillig mit Liebesbriefen
Köln – In der Regel haben Liebesbriefe in den Händen von Leuten, die nicht für sie bestimmt sind, nichts zu suchen. Eine Ausnahme war am Freitag im Prozess gegen das Ehepaar zu erleben, das in Chorweiler einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit dem Gift Rizin vorbereitet haben soll. Ein Richter verlas zwei beschlagnahmte Liebesbriefe, die der Angeklagte Sief Allah H. an seine mitbeschuldigte Frau Yasmin H. geschrieben hat.
Darin versichert der 31-Jährige der 44-Jährigen in stark gebrochenem Deutsch, dass er sie weiter liebe, an der Ehe festhalte, obwohl sie die Scheidung eingereicht hat, und mit ihr ins „Paradies“ einziehen wolle. Und er bittet um Entschuldigung dafür, dass er an dem Verhandlungstag im Juli, als er von der Scheidungsabsicht erfuhr, in Wut geriet.
Sief Allah H. schadet seiner Ehefrau unfreiwillig mit Liebesbriefen
Unfreiwillig hat Sief Allah H. mit den Briefen seiner Frau geschadet, denn der Senat sieht in ihnen ein Indiz dafür, dass er Grund habe, sie mit Lügen zu entlasten. Im Januar hatte er in einer zusätzlichen Erklärung beteuert, sie habe keine Kenntnis davon gehabt, dass er in der Wohnung, aus der die Familie wegen eines Abwasserschadens in eine Nachbarwohnung gezogen war, an einer Bombe baute und aus Rizinussamen Gift herstellte. Der Senat nimmt an, er habe falsche Angaben gemacht, weil er sich seiner Frau „weiterhin verbunden“ fühle und „die Ehe aufrechterhalten“ wolle.
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Die Überzeugung der Richter wurde deutlich in einer Begründung, mit der sie einen von zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung ablehnten. Wiederholt resümierte Jan van Lessen, Vorsitzender des Staatsschutzsenats, das Ergebnis der bisherigen Prozessverlaufs mit den Worten, die Angeklagten hätten nach einem „gemeinsamen Tatplan“ und „arbeitsteilig“ seit September 2017 an einer Bombe gebaut und spätestens seit April 2018 Rizin hergestellt, um in Deutschland einen „dschihadistisch motivierten Anschlag“ zu begehen.
Bombenbau soll vor Wohnungswechsel angefangen haben
Etliche Anträge der Anwälte sollten dem Nachweis dienen, Yasmin H. habe seit Ende Mai, Anfang Juni 2018 keinen Zutritt mehr zu der früheren Wohnung gehabt, weil allein ihr Mann den Schlüssel für das ausgetauschte Schloss besaß; deshalb habe sie nicht gewusst, was er dort getrieben habe, um sich militärische Kenntnisse für den Dschihad in einem muslimischen Land anzueignen. Van Lessen begründete die Ablehnung dieser Anträge unter anderem mit dem Hinweis, Bombenbau und Rizinherstellung hätten vor dem Wohnungswechsel begonnen.
Sief Allah H.s Verteidigung hatte auch gefordert, ein psychiatrisches Gutachten zum Beweis dafür einzuholen, dass er vermindert schuldfähig gewesen sei. Nach einer von Gewalt geprägten Jugend sei er in Tunis in islamistische Kreise geraten und habe sich unter dem Eindruck antimuslimischer Polizeiwillkür zunehmend radikalisiert; die Angehörigen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) seien ihm als „Erretter“ erschienen, und er habe es als seine „Pflicht“ empfunden, sich ihnen anzuschließen. Der Senat, der auch diesen Antrag zurückwies, sieht jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich aus der radikalislamischen Einstellung ein krankhafter psychischer Zustand folgern lässt. Der Prozess wird am 28. Februar fortgesetzt.