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Rizin-Bomber-ProzessRichter glauben, dass Angeklagte Anschlag in Köln planten

Lesezeit 3 Minuten

Der mutmaßliche Rizin-Bomber wird festgenommen

Köln – Im so genannten Rizinbomber-Prozess halten die Richter die beiden Angeklagten für schuldig. Das wurde am Mittwoch deutlich, als Jan van Lessen, Vorsitzender des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Begründungen für Beschlüsse verlas, in denen Anträge der Verteidigung auf Vernehmung weiterer Zeugen abgelehnt wurden.

Es klang wie eine vorweggenommene Urteilsbegründung. Nach bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme, die im Juni begann, sei davon auszugehen, dass der Tunesier Sief Allah H. und seine deutsche Ehefrau Yasmin H. gemeinsam den Entschluss fassten, in Deutschland einen „dschihadistisch motivierten Anschlag“ mit einer Bombe und dem Giftstoff Rizin zu verüben, sagte van Lessen. Das Ehepaar habe „arbeitsteilig“ zusammengewirkt mit dem Ziel, Menschen zu töten, die es als „Ungläubige“ abgewertet habe.

Bombe gebaut, aber nicht, um ein Attentat zu verüben

In einer umfangreichen Einlassung Ende Oktober räumte Sief Allah H. (31) ein, sich radikalisiert, Angehörigen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) kontaktiert, sich islamistisches Propagandamaterial, Anleitungen zum Bau einer Bombe und Bestandteile dafür besorgt zu haben. Mehr noch: Er habe Sprengstoff hergestellt und das aus Samen des Wunderbaums selbst hergestellte Rizin an einem Hamster getestet.

Das alles aber nicht zum Zweck, ein Attentat zu verüben, sondern um sich militärische Kenntnisse anzueignen für die geplante Ausreise nach Syrien in vom IS kontrolliertes Gebiet. Zudem habe er seine Kontaktpersonen, mit denen er sich über soziale Medien austauschte, von seiner Bereitschaft zum Dschihad überzeugen wollen. Der Strafsenat schenkt seiner Behauptung, er habe kein Attentat geplant, keinen Glauben.

Anders als Yasmin Hs. Verteidiger, die darauf hinauswollen, die 44-Jährige habe nicht gewusst, was ihr Mann trieb, nehmen die Richter im Sinne der Anklage an, sie sei an der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ aktiv beteiligt gewesen.

Ungläubige verachtet

Sie habe wie ihr Mann ein „radikalislamische Grundeinstellung“, „Ungläubige“ verachtet und daran mitgewirkt, aus Polen hierzulande verbotene Feuerwerkskörper und über einen Onlineshop für exotisches Saatgut Rizinusbohnen zu beschaffen. Die Richter kommen zum Schluss: „Die Tötung von Menschen sah Yasmin H. als legitimes Mittel an.“ Unter anderem wies van Lessen auf die Zeugenaussage einer ehemalige Nachbarin des Ehepaars aus Chorweiler hin, sie habe Yasmin H. zu einem ihrer Söhne sagen hören: „Wenn du mal groß bist, wirst du auch ein Attentäter und kannst dich in die Luft sprengen.“

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Mit ihren Anträgen hatten die Verteidiger gefordert, unteren anderen Zeugen aus Tunesien zu laden, die bekunden könnten, die Angeklagten hätte sich ihnen gegenüber in einer Weise geäußert, die sie entlaste. Der Senat hält die Vernehmung dieser Personen aber für kein taugliches Beweismittel, nicht zuletzt, weil die Angeklagten womöglich im Wissen darum, dass ihre Telekommunikation überwacht wurde, gezielt Wesentliches verschwiegen oder „unzutreffende entlastende Angaben“ gemacht hätten.

Der Prozess soll am 17. Januar fortgesetzt werden.