Kollegen beleidigtFreispruch für Kölner Polizisten nach rassistischem Spruch
Köln – Eine rassistische Bemerkung unter Kollegen hat für einen Polizeihauptkommissar zunächst keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Landgericht hob am Donnerstag eine Verurteilung der Vorinstanz auf. Der Polizist hatte im Rahmen einer Übung die Festnahme eines Drogendealers vom Ebertplatz simuliert – und für die Rolle des Täters einen dunkelhäutigen Kollegen auserkoren.
Köln: Rollenspiel in Tiefgarage der Polizeiwache
In der Tiefgarage der Polizeiwache Ehrenfeld sollten Techniken für Festnahmen und Durchsuchungen trainiert werden. „Schaffen wir klare Bilder, stellen wir den schwarzen Mann in die Mitte“, hatte der Ausbilder dann laut Amtsrichter über seinen Kollegen (29) geäußert. Dafür wurde er verwarnt und zur Zahlung von 500 Euro verurteilt. Dagegen wehrte der Polizist sich nun in der Berufung.
Der beschuldigte Polizist hatte stets beteuert, dass er seinen jüngeren Kollegen nicht vorsätzlich habe beleidigen wollen. Tatsächlich hatte der Hauptkommissar das Training unterbrochen, nachdem er bemerkt hatte, wie sehr sein Spruch den Betroffenen getroffen hatte. Noch vor versammelter Mannschaft hatte sich der heute 44-jährige für sein Verhalten entschuldigt.
Kölner Polizeipräsident stellte Strafantrag
Der auszubildende Polizist hatte die Entschuldigung zunächst angenommen, dann aber die Tiefgarage verlassen und dem Dienstgruppenleiter von dem Vorfall berichtet. Der brachte letztlich eine Anzeige auf den Weg, der damalige Polizeipräsident Uwe Jacob stellte Strafantrag. Auch weitere Entschuldigungen halfen nicht, das Verfahren wieder aus der Welt zu bekommen.
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„Ihre Bemerkung war völlig missraten“, sagte Richterin Sylvia Sella-Geusen nach dem Prozess in der zweiten Instanz vor dem Landgericht. Die Vorsitzende stellte fest, „dass Rassismus nicht zu dulden ist und die Opfer zu schützen sind.“ Gleichwohl sprach sie den Beamten frei. Seine rassistische Äußerung stelle nämlich keine vorsätzliche Beleidigung dar und sei daher nicht zu bestrafen.
Freispruch nach fahrlässiger Beleidigung
Der Angeklagte sei laut Urteil davon ausgegangen, sich in einem geschützten Raum unter Kollegen zu befinden. Er habe gedacht, seine „deftigen Sprüche“ seien akzeptiert. „Sie haben fahrlässig nicht abgeklärt, was für die Kollegen noch in Ordnung ist und was nicht“, sagte die Richterin. Doch eine fahrlässige Beleidigung sehe das Gesetz nicht vor. Daher habe ein Freispruch erfolgen müssen.
Amtsrichter Maurits Steinebach hatte seinerzeit geurteilt, der Polizist habe mit seinem Spruch zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Betroffene sich beleidigt fühlen könnte und damit die Verurteilung begründet. Juristisch abgeschlossen ist der Vorgang vom November 2019 aber noch nicht. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Freispruch noch Revision einlegen.