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„Sitzen statt Parken“Parkplätze sollen auch 2025 für die Kölner Außen-Gastro genutzt werden können

Lesezeit 2 Minuten
Zu sehen sind Sitzbänke auf der Deutzer Freiheit im Jahr 2022, die die Stadt Köln unter dem Motto „Sitzen statt Parken“ auf Parkplätzen aufgestellt hatte, sowie ein großes blaues Schild mit der Aufschrift „Sitzen statt Parken“.

Sitzbänke auf der Deutzer Freiheit im Jahr 2022, die die Stadt Köln unter dem Motto „Sitzen statt Parken“ auf Parkplätzen aufgestellt hatte. (Archivbild)

Wo „Sitzen statt Parken“ künftig möglich ist, sollen die jeweiligen Bezirksvertretungen entscheiden.

Gastronomiebetriebe in Köln sollen auch in diesem Jahr eine Sondernutzungserlaubnis für mehr Sitzplätze in ihren Außenbereichen beantragen können. Ende Dezember 2024 war eine solche Regelung ausgelaufen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Köln hervor.

Demnach hat die Stadtverwaltung der Kölner Politik mit „Sitzen statt Parken“ einen Kriterienkatalog zur Abstimmung vorgelegt, unter welchen Bedingungen Parkplätze auch weiterhin für die Außengastronomie genutzt werden können.

Die Verwaltung schlägt nun vor, Genehmigungen von Außengastronomie auf Stellplätzen ganzjährig, maximal für drei Jahre, zu erteilen.

Bezirksvertretungen sollen über „Sitzen statt Parken“ entscheiden

Wo „Sitzen statt Parken“ künftig möglich ist, sollen laut der Beschlussvorlage die Bezirksvertretungen entscheiden. Die genehmigungsfähigen Flächen würden sich dabei auf die Stellplätze vor der Gebäudefront des jeweiligen Betriebes erstrecken.

Zusätzlich können maximal bis zu zwei weitere Parkplätze pro Unternehmen als Sitzflächen zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen an die Parkplätze vor dem Gastronomiebetrieb angrenzen. Dabei dürfen die Flächen in keinem Fall als Lagerfläche für Möblierung genutzt werden.

Taxistände und Behindertenparkplätze können der Beschlussvorlage nach nicht für Sitzgelegenheiten in Anspruch genommen werden. Ebenso Aufstellflächen – zum Beispiel für E-Scooter oder Fahrräder aller Art sowie Ladezonen oder E-Ladestationen.

In welchen Fällen Markierungen zur Abgrenzung vom Fahrbahnrand nötig sind, werde im Einzelfall entschieden. Genauso darüber, ob der Bau eines Podestes möglich oder nötig ist. (red)