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Gehwege, Schirme, HeizpilzeNeue Regeln für die Kölner Außengastronomie stehen

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Außengastronomie auf dem Heumarkt

Außengastronomie auf dem Heumarkt

Stadtverwaltung und Gastronomen haben ein Regelwerk erarbeitet, das ab kommendem Jahr gelten soll.

Zwei Jahre haben Stadtverwaltung, Gastronomen, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, Behindertengruppen, Verkehrs- und Fußgängervertreter über die Regelung der Außengastronomie beraten. Gemeinsam ging man durch die Altstadt, schaute sich im Belgischen Viertel und anderen Feiermeilen um. Denn es mussten Konflikte gelöst werden. Über die oft unansehnliche und uneinheitliche Gestaltung der Außengastro, die zudem Fußgängern den Platz wegnimmt, gibt es schon lange Klagen.

Auf der anderen Seite lieben es die Kölner, draußen zu sitzen. Und Gastronomen beschwerten sich immer wieder über angeblich willkürliche Maßregelungen wegen zu großer Blumenkübel oder Stehtischen vor der Tür. Durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen in der Corona-Zeit war das Thema noch einmal besonders sichtbar geworden. Nun ist das neue Regelwerk fertig. Es soll am 12. Dezember vom Rat beschlossen werden und ab dem 1. Januar 2025 gelten.

Außengastro muss Gehwegbreite von 1,50 Meter freilassen

Die wichtigste Vorschrift: Wer Tische und Stühle vor sein Lokal stellt, der muss dafür sorgen, dass mindestens eine Gehwegbreite von 1,50 Meter bleibt, damit Fußgänger ohne Probleme passieren können. Das galt zwar auch schon bisher, aber da wurde auch schon mal ein Auge zugedrückt. Sonderregelungen soll es künftig nicht mehr geben – in einigen Straßen in der Südstadt könnte es da durchaus eng werden.

Bei neu angelegten oder umgebauten Straßen muss sogar eine Gehwegbreite von 1,80 Meter bleiben. Hinzu kommen noch Sicherheitsabstände: 50 Zentimeter zum Beispiel zwischen Außengastronomie und Straße, auf der schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren wird. Es muss also künftig jede Menge genau abgemessen werden. Für Flächen, die 2024 genehmigt waren, schlägt die Stadtverwaltung eine Übergangsfrist vor.

Die Außengastronomie kann je nach „Straßentypologie“ zur Fahrbahn oder zur Fassade des Lokals hin angeordnet werden. Das soll aber möglichst pro Straßenzug einheitlich sein, damit Fußgänger nicht Slalom laufen müssen. Die Flächen der Außengastronomie dürfen nicht durch Aufstellelemente zum öffentlichen Raum abgrenzt werden. Und es geht auch noch genauer: Stuhlrücken dürfen nicht in Richtung der Geh-­ oder Fahrbahn gestellt werden.

Einheitliche Farben je Gastrobetrieb

Auch für die Optik gibt es einige neue Regeln: Innerhalb eines Gastronomiebetriebes sollen die Sonnenschirme und Markisen eine einheitliche Form und Farbe haben. Es sind nur Einzelstühle und Bänke mit Rückenlehne zulässig – also keine Bierbänke.

Eine Sitzbank darf maximal 1,20 Meter lang sein. Das Aufstellen von Stehtischen ist grundsätzlich verboten, ebenso wie Palettenmöbel. Wetterschutz- und Begrünungselemente können ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, wenn sie nicht schwerer als 25 Kilogramm und maximal 1,50 Meter hoch sind. Bodenbeläge wie Teppiche, Holzplanken, Kunstrasen oder Sand sind verboten, ebenso Gasheizpilze und Gasheizstrahler.

Eine Broschüre mit den vielen Regeln und erklärenden Schaubildern wurde bereits vorbereitet. Baudezernent Markus Greitemann lobt die „erfolgreiche Kooperation“: „Es ist uns gelungen, vermeintliche Zielkonflikte zu überwinden und Lösungen zu finden, die sowohl für die Gastronomie als auch für die Kölner Bürgerschaft und den öffentlichen Raum vorteilhaft sind.“ Spätestens im nächsten Frühjahr wird sich zeigen, wie genau die Regeln umgesetzt und überprüft werden.