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Streit um KündigungGericht weist Klage von Simone Standl gegen den WDR ab

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Simone Standl Gericht

Die WDR Mitarbeiterin Simone Standl vor dem Arbeitsgericht Köln.

Köln – 27 Jahre stand Simone Standl beim WDR vor der Kamera, davon 17 als Moderatorin der Kölner „Lokalzeit“. Im Herbst 2020 ließ sie der Sender, bei dem sie nicht fest angestellt war, wissen, er werde die Zusammenarbeit zum 30. Juni 2021 beenden. So geschah es. Weil Standl der Auffassung ist, es habe seit März 1998 „ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Moderatorin und Nachrichtensprecherin“ bestanden, erhob sie im Oktober vor dem Arbeitsgericht Klage.

Am Donnerstag wies es die Klage mit der Begründung ab, sie hätte binnen drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhoben werden müssen. Die 14. Kammer verzichtete darauf, die Frage zu klären, ob Standl de facto Arbeitnehmerin war.

„Die Gesamtwürdigung in diesem Fall dokumentiert eindeutig: Wir haben hier ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis“, sagte Standls Anwalt Rolf Bietmann beim Kammertermin. Seine Mandantin sei wie eine Arbeitnehmerin „weisungsgebunden“ gewesen. So habe sie an Konferenzen teilgenommen, ein bestimmtes Büro nutzen und sich an Vorschriften zum „Outfit“ vor der Kamera halten müssen. Auch beim Schreiben der Moderationstexte sei sie nicht frei gewesen: Habe der Redaktion ein Text nicht gepasst, habe sie einen anderen vortragen müssen.

23 Jahre lang habe Standl „fortlaufend“ zehn Tage im Monat für den WDR gearbeitet; die Termine habe der Sender vorgegeben. Ein Sender, dem Bietmann vorwirft, er bringe „im Kleid der Rundfunkfreiheit“ Mitarbeiter „in ein klares Abhängigkeitsverhältnis“ – und lasse sie dann ohne Rücksicht auf den „Sozialschutz“ fallen. Er wiederholte den Verdacht, die 60-Jährige sei aus Altersgründen abgesetzt worden.

„Gewisse Sachzwänge“

Anwalt Herbert Hertzfeld machte die Rundfunkfreiheit zugunsten des WDR geltend. Der Sender habe die Freiheit zu entscheiden, wie und mit wem er die Sendungen gestalte. Würden sich die „Erwartungen der Zuschauer“ ändern, müsse der Sender darauf reagieren können. Standl sei Konferenzen ferngeblieben, es habe keine „Anwesenheitspflicht“ im Moderatoren-Büro bestanden und auch keine engeren Vorschriften zum „Outfit“.

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Allerdings habe es „gewisse Sachzwänge“ gegeben. Dies betreffe etwa die Abnahme von Texten und das Erscheinen zur Sendung. Zwar habe es einen Rahmenvertrag gegeben, der sei aber mit einzelnen, nur für einen Termin gültigen „Moderationsverträgen“ ausgefüllt gewesen.

Gescheitert ist Standl auch mit dem Versuch, eine höhere Entlassungsentschädigung zu bekommen. In der Berechnung sei eine Elternzeit nicht berücksichtigt. Der WDR benachteilige sie als Frau und verstoße so gegen das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Kammer entschied, sie könne sich nicht darauf berufen, weil der Rahmenvertrag aus der Zeit davor stamme.