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Prozess in KölnNach „Heimtückischem Mord“ an Großmutter – mildere Strafe für Enkel?

Lesezeit 3 Minuten
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Der 22-Jährige Maurice H. beim Prozess in Köln

  1. Der 22-jährige Maurice H. hatte im Juni diesen Jahres seine Großmutter nach einem Streit in Köln mit acht Messerstichen erstochen.
  2. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass das Leben des Angeklagten durch seine Familie schon von frühester Kindheit an von ungewöhnlicher Kälte, Empathielosigkeit, physischer und emotionaler Gewalt geprägt waren.
  3. „Es war heimtückischer Mord“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer – dennoch könnte Maurice H. ein gemildertes Strafmaß bekommen.

Köln – Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, wovon nach dem bisherigen Verlauf des Prozesses auszugehen ist, könnte der 22-jährige Angeklagte Maurice H., der im Juni diesen Jahres seine Großmutter nach einem Streit getötet hatte, nach einem mehrjährigen Klinikaufenthalt in Freiheit entlassen werden, ohne noch einmal ins Gefängnis zu müssen.

Die Anklägerin bleibt dabei: „Es war heimtückischer Mord“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Gleichwohl wich sie von dem für Mord üblichen Strafmaß einer lebenslangen Freiheitsstrafe zugunsten des 22-jährigen Angeklagten ab, indem sie ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestierte und damit den Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen folgte. Stattdessen forderte die Anklägerin eine Freiheitsstrafe von neun Jahren bei gleichzeitiger Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Prozess in Köln: Maurice H. mit emotionaler Gewalt aufgewachsen

„Maurice H. hatte es in seinem Leben nicht einfach, darin sind wir uns wohl alle einig“, lautete das Fazit der Anklägerin. In ihrem Plädoyer beleuchtete sie noch einmal die Stationen im Leben des Angeklagten, die bei Maurice H. schon von frühester Kindheit an von ungewöhnlicher Kälte, Empathielosigkeit, physischer und emotionaler Gewalt geprägt waren.

„Er wurde aktiv aus dem Familienleben ausgeschlossen, dem Stiefvater war er ein Dorn im Auge“, sagte die Anklägerin. Seine leibliche Familie hatte H. mehr oder weniger aus eigener Initiative verlassen: Er hatte als Schulkind weinend mit blauen Flecken übersät am Fenster seines Zimmers gestanden und ein Schild in die Höhe gehalten, auf dem stand: „Hilfe, ich muss hier raus.“ Daraufhin war das Jugendamt eingeschaltet worden.

Enkel tötet Großmutter: „Fauler Hund, blödes Miststück“

Keinen Glauben schenkte die Staatsanwältin allerdings der Aussage des Angeklagten, die Großmutter habe ihm am Tattag damit gedroht, ihn mit Hilfe der Polizei endgültig vor die Türe zu setzen. Diese Aussage habe Maurice erstmals im Prozess getätigt, bei seiner Festnahme in München habe er davon jedoch nichts erwähnt. Zuvor waren am Tattag – das ist unbestritten – wie so oft die Beschimpfungen „fauler Hund, blödes Miststück“ gefallen, denn die Großmutter war dafür bekannt, kein Blatt vor den Mund zu nehmen, obwohl sie andererseits für ihre Großzügigkeit und Herzlichkeit bekannt war. Maurice H. habe sich durch die wiederholten Beschimpfungen aufgrund seiner massiven Persönlichkeitsstörung provoziert gefühlt, hielt die Anklägerin ebenfalls strafmildernd zugute.

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Anwalt Markus Loskamp hingegen kritisierte die Befragungstaktik der Münchener Beamten, die er mit einer Art „Nicht-Vernehmung“ verglich. Die Münchener seien letztlich froh gewesen, den Täter festgenommen zu haben und hätten das Tatgeschehen nicht weiter hinterfragt. Loskamp geht nicht von Mord, sondern von Totschlag aus, weil sein Mandant angesichts der drohenden Polizeigewalt in einer Angst- und Panik-Kettenreaktion als Folge seiner Persönlichkeitsstörung „nicht anders habe handeln können“. Aber auch der Anwalt ist der Überzeugung, dass Maurice H. therapeutische Hilfe benötige und sprach sich für einen Klinikaufenthalt aus.

Urteil soll am Freitag in Köln gesprochen werden

Auch die Nebenklägerin Monika Müller-Laschet, die den Vater des Angeklagten und dessen Bruder im Prozess vertritt, verhehlte nicht, vom Schicksal des Angeklagten betroffen zu sein: „Es ist selten, dass ein Fall einen innerlich so zerrissen zurücklässt.“ Allerdings gab sie auch zu bedenken, dass durch die Tat „hier zwei Söhne und eine Enkelin einen Menschen verloren haben“. Den Antrag der Anklägerin hielt sie für „angemessen“ und schloss sich ihm an.

Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.