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Nach Mord an GroßmutterHat die Familie des 22-jährigen Angeklagten eine Mitschuld?

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Eine Statue der Justitia (Symbolbild)

Köln – Dass Maurice H. vom Opfer zum Täter wurde, kristallisiert sich im Mordprozess gegen ihn von Tag zu Tag mehr heraus. Das Desinteresse an seiner Person, die Lieblosigkeit ja Ablehnung in seiner Familie von Kindheit an belegen Aussagen von Verwandten, die betroffen machen. So weigerte sich der Kindsvater an den ohnehin seltenen Besuchstagen, wenn er Maurice zu Gast hatte, den Jungen im Bett oder auf dem Sofa schlafen zu lassen: „Er musste in der Badewanne übernachten“, berichtet ein Onkel, um Fassung ringend. Der Kindsvater habe Maurice weder gemocht noch sich um ihn gekümmert. Geschenke? – „Gab es keine. Nur als Baby hat er Maurice ein Paket Windeln geschenkt.“

Ein anderes Beispiel zeigt, dass Maurice auch vom Stiefvater nicht gewollt war. Saß die Familie mit den beiden jüngeren Stiefgeschwistern zu den Mahlzeiten gemeinsam in der Küche zu Tisch, galt das nicht für Maurice: „Er musste stets allein im Flur essen“, erinnert sich der Onkel, dessen Schwester die Mutter von Maurice ist. Über sie und ihren neuen Mann sagt er: „Ich gebe den beiden die Schuld. Nicht für die Tat, aber für den Weg dahin.“

Kölner Prozess: Mutter des Angeklagten war ihrem Mann hörig

Seine Schwester sei ihrem Mann „hörig“ gewesen, denn sie habe unter seinem Pantoffel gestanden. Die Devise des dominanten Stiefvaters sei gewesen: „Eine Frau hat das zu machen, was ich will.“ Bei einem Geburtstagsessen mit Cousin und Cousinen in einem Schnellrestaurant fiel der Tante das merkwürdige Essverhalten von Maurice, damals sieben Jahre alt, auf. „Er hat sich tief über den Teller gebeugt, wie ein Tier gegessen.“ Als sie ihn darauf ansprach, kam die verstörende Antwort: „Die nehmen mir sonst mein Essen weg.“

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Als Maurice noch als Grundschüler in die erste Pflegeeinrichtung kam, habe die Mutter aufgeatmet: „Sie war froh, dass er weg war.“ Seitdem habe die Familie mütterlicherseits zu der Kindsmutter den Kontakt abgebrochen.

Kölnerin ist nach Angriff des Enkels innerlich verblutet

Ein Mitarbeiter der Rechtsmedizin teilte dem Gericht das Ergebnis der Obduktion des 79-jährigen Opfers mit. Margot L. habe aufgrund der Stichverletzungen mehr als 2,3 Liter Blut verloren: „Das Opfer ist innerlich verblutet“, nannte der Rechtsmediziner als Todesursache. Ein 20 Zentimeter langes Kochmesser mit vier Zentimeter Breite steckte „bis zum Heft noch in der Brust der Toten“, als der Rechtsmediziner die Leiche am Tatort begutachtete.

Auffällig sei, dass er an der Toten „keinerlei Abwehrverletzungen habe feststellen können“. Dies könne zum einen für einen Überraschungsangriff des Täters sprechen. Allerdings hatten Laboruntersuchungen ergeben, dass Margot L. Schlaf- und Beruhigungsmittel zu sich genommen hatte. Die beruhigende Wirkung beider Wirkstoffe könnten allerdings auch für eine Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit gesorgt haben.