Nerven geschädigtArzt muss Patientin nach Fehler hohen Schadenersatz zahlen
Köln – Das Kölner Landgericht hat einer vierfachen Mutter einen hohen Schadenersatz zugesprochen, nachdem diese nach einer misslungenen Operation ihre linke Hand nicht mehr in gewohnter Weise benutzen konnte. Der beklagte Arzt muss der Frau – mehr als zwölf Jahre nach dem Behandlungsfehler – rund 134.000 Euro bezahlen und dazu pro Quartal eine Rente.
Nach Behandlungsfehler Nerven im Arm geschädigt
Die heute 35-jährige Klägerin war im Juli 2008 am linken Ellbogen operiert worden. Ein Behandlungsfehler, so heißt es im Urteil, habe bei der Patientin zu einer Schädigung des Ellennerves und damit verbunden zu Kraft- und Gefühlsminderungen im Bereich der linken Hand geführt; vor der Operation sei die Klägerin ausschließliche Linkshänderin gewesen.
Die Klägerin hatte einen fortgesetzten Haushaltsführungsschaden geltend gemacht, da sie den Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen konnte. Der Anspruch auf die Erstattung von Kosten durch den Verursacher des Schadens besteht auch dann, wenn die verletzte Person den Haushalt trotz der bestehenden Einschränkungen weiter selbst führt und keine Haushaltshilfe bezahlt.
Mediziner bestritt den Umfang der Einschränkungen
Der Anspruch der früheren Patientin gegenüber dem behandelnden Arzt war im Laufe der Zeit immer weiter gestiegen, nachdem die Klägerin zwei weitere Kinder bekommen und sich zwei Hunde angeschafft hatte. Der Mediziner hatte zunächst lediglich einen Betrag von rund 15.000 Euro gezahlt, womit sich die Klägerin in der Höhe nicht einverstanden gezeigt hatte.
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Grundsätzlich hatte der beklagte Arzt den Umfang der von der Patientin behaupteten Einschränkungen bestritten und letztlich erfolglos beantragt, die Klage abzuweisen. Die durch einen gerichtlichen Gutachter getroffenen Schätzungen zum Verlauf der Einschränkungen der Klägerin seien falsch und undifferenziert aus dem medizinischen Gutachten entnommen worden.
Patientin erhält zusätzlich Rente bis ins hohe Rentenalter
Die Betreuung der Hunde hätte nach Ansicht des Mediziners beziehungsweise seiner Anwälte nicht in die Berechnung von Schadenssummen für die Haushaltsführung aufgenommen werden dürfen, auch sei der vom Gutachter für die Zubereitung von Mahlzeiten, dem wöchentlichen Einkaufen und der Kinderbetreuung jeweils angesetzte Zeitaufwand überhöht gewesen.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts folgte weitgehend des Ausführungen des Gutachters, einem renommierten Professor der Uniklinik. Neben der Nachzahlung von Kosten seit 2008 muss der beklagte Arzt der früheren Patientin zunächst rund 10.000 Euro Rente pro Jahr zahlen. Laut Gerichtsurteil soll die vierfache Mutter bis ins hohe Rentenalter entschädigt werden.