Köln – Wegen Beleidigung eines Polizisten hat das Amtsgericht am Dienstag einen 31-jährigen Mann zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt.
Angeklagter fuhr statt Gerichtsaal zum Kreissaal
Gerd H. (Name geändert), der zur Kölner Ultra-Fußballfan-Gruppierung „Boyz“ zählt, war nicht zum Prozess erschienen, weil bei seiner Lebensgefährtin die Wehen eingesetzt hatten; er hatte seinem Verteidiger die Vollmacht erteilt, ihn zu vertreten.
Zur Verhandlung war es gekommen, weil Gerd H. Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 3500 Euro eingelegt hatte. Die Richterin sagte, es sei „absolut unangemessen, sich in dieser Form zu äußern“, verringerte gleichwohl den Tagessatz des Strafmaßes, weil der IT-Systemkaufmann ja künftig für den Unterhalt seines Kindes aufkommen müsse. Die Staatsanwältin hatte 3600 Euro beantragt.
Ultras taten sich mit pöbelnden Bemerkungen hervor
Das Ergebnis der Beweisaufnahme mit drei Zeugen: In der Nacht zum 6. Mai dieses Jahres, nach einem siegreichen Heimspiel des 1. FC Köln gegen Werder Bremen, wurde die Polizei nach Braunsfeld gerufen.
Jemand hatte eine Schlägerei vor einem Brauhaus an der Aachener Straße gemeldet. Als die Beamten eintrafen, wurden sie von Zeugen auf eine Gruppe Männer hingewiesen, die an der Straßenbahnhaltestelle „Clarenbachstift“ standen.
Dies seien die Urheber der Schlägerei, hieß es. Die Polizisten gingen hin, um sie zu kontrollieren, und sofort schlug ihnen geballte Feindseligkeit entgegen. Der Verdacht, die FC-Fans hätten die Prügelei angezettelt, bestätigte sich aber nicht. Nachdem die Personalien überprüft waren und sich die Beamten sich zum Gehen wandten, taten sich Gerd H. und ein anderer Ultra mit pöbelnden Bemerkungen hervor.
Leiter der Polizeiinspektion beleidigt
Dabei bezog sich Gerd H. ausdrücklich auf Volker Lange, Leiter der Polizeiinspektion West, der allerdings nicht anwesend war. In seinem Zuständigkeitsbereich liegt das Rheinenergie-Stadion; für Hooligans ist er ein Feindbild.
Entsprechend äußerte sich Gerd H. nun über ihn, bezeichnete ihn unter anderem als „Witzfigur“; dass die Polizisten so einen „fetten Lappen“ zum Chef hätten, sei lächerlich. Als Lange dies im Einsatzbericht las, stellte er Strafantrag.
Angeklagter stifte überall Unfrieden
Im Zeugenstand sagte er, seit langem schon beobachte er Gerd H., der durch die ganze Republik reise und überall Unfrieden stifte, ob in Hannover, Cottbus oder Oberhausen. Unzählige Strafanzeigen seien gegen den 31-Jährigen, der als „Rädelsführer“ auftrete, erstattet worden.
Davon, dass es sich um einen Intensivtäter handele, zeugten allein die Geldstrafen der jüngeren Zeit. 2012 und 2014 ist er wegen Beleidigung verurteilt worden, 2015 wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Hausfriedensbruch: Mit anderen Kölner Ultras hatte er in Mönchengladbach das Stadion gestürmt.
Übergriffe gegen helfende Menschen „völlig inakzeptabel“
Verteidiger Christian Mertens wandte ein, die Zahl der Verurteilungen rechtfertige es nicht, von seinem Mandanten als „Intensivtäter“ zu sprechen. Und die angeklagte Beleidigung sei „eher gering“: „Wir hier wissen, was man sonst noch so raushauen kann.“
Nach dem Prozess sagte Polizeioberrat Lange: „Aggressionen und Übergriffe gegen helfende Menschen, ob Sanitäter, Feuerwehrleute oder Polizeibeamte, sind völlig inakzeptabel, aus diesem Grunde habe ich auch Strafanzeige gegen diesen langjährigen aktiven Fußballstörer erstattet.“ Die Gesellschaft müsse „diese selbstherrlichen Störenfriede zur Verantwortung ziehen.“