Klage gegen Stadt KölnJetski-Fahrer hilft Feuerwehr auf dem Rhein und verunglückt
Köln – Nachdem ein Jetski-Fahrer der Feuerwehr bei einem Einsatz auf dem Rhein geholfen hatte, verklagte er die Stadt Köln auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von knapp 50 000 Euro. Der Mann hatte sich bei dem Manöver verletzt und sein Gefährt wurde beschädigt. Nun hat eine Zivilkammer des Kölner Landgerichts über den Fall entschieden. Der Kläger ging hierbei leer aus.
Jetski-Fahrer beobachtet Feuerwehreinsatz am Rhein
Im Mai 2018 war der Mann mit seinem Jetski auf dem Rhein unterwegs, als er einen Einsatz der Feuerwehr beobachtet hatte. Die Feuerwehrleute wollten ein am Anlieger des Bootshauses „Alte Liebe“ in Rodenkirchen abgetriebenes Sportboot bergen. Das hatte sich anderthalb Kilometer weiter in Bayenthal in den Leinen und Ankerketten der Rheinstation der Universität verfangen.
Der Jetski-Fahrer hatte einem Feuerwehrmann angeboten, ihn zu dem führerlosen Boot zu bringen, was dieser dankend angenommen hatte. Das Sportboot sollte gesichert werden. „Bei der Durchführung dieses Manövers kenterte der Jetski. Der Kläger und der Feuerwehrmann fielen ins Wasser und mussten selbst gerettet werden.“, so Michaela Brunssen, Sprecherin des Landgerichts.
Kläger erlitt bei Unfall diverse Verletzungen
Er habe Stauchungen, Prellungen und Zerrungen an den Ellbogen, am Knie und am Daumen und Schnittwunden an den Füßen erlitten, teilte der Jetski-Fahrer im Nachhinein mit. Auch sei er trotz Schwimmweste mehr als 40 Sekunden unter Wasser gewesen, nachdem er sich im Astwerk verfangen hätte. Der Jetski soll bei der Aktion einen Totalschaden erlitten haben.
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Der Kläger war der Meinung, dass der Feuerwehrmann den Unfall durch einen unsachgemäßen Umsteigeversuch auf das Boot zum Kentern gebracht habe. Die Stadt Köln lehnte die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld entschieden ab. Der Kläger sei durch einen selbstverschuldeten Fahrfehler gekentert. Diesem sei zumindest ein überwiegendes Mitverschulden anzulasten.
Landgericht weist Klage auf Schmerzensgeld ab
Das Gericht sah nun ebenfalls keinen Anspruch des Klägers nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz NRW. Danach ist jemand zu entschädigen, der bei einem Schadensereignis Hilfe leistet. Erwachsene Personen sind danach zur Hilfeleistung auf Anordnung der Einsatzleitung verpflichtet. Auch dringend benötigte Hilfsmittel sind auf Anordnung zur Verfügung zu stellen.
Der Kläger laut Gericht habe aus eigenem Entschluss seine Hilfe angeboten, obwohl dies eigentlich gar nicht erforderlich gewesen wäre. Denn eine besondere Gefahrensituation habe durch ein lediglich abgetriebenes Boot nicht vorgelegen. Vielmehr habe sich der Feuerwehrmann auf den Kläger, der laut Gericht als einer der erfahrensten Jetskifahrer des Landes gelte, verlassen.