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Putzfrau als DrahtzieherinKölner Juwelier entführt – Senior mit Todesangst im Kofferraum

Lesezeit 2 Minuten
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Alexander Gorski und Bülent Karakus beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Alexander Gorski und Bülent Karakus beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Nachdem bereits die Putzfrau eines Kölner Juweliers für einen Raub verurteilt wurde, müssen sich nun die mutmaßlichen Entführer vor Gericht verantworten.

Der Überfall auf einen 80-jährigen Juwelier aus der Kölner Altstadt beschäftigt seit Montag erneut das Kölner Landgericht. Nachdem die Drahtzieherin und zwei Komplizen im vergangenen Jahr bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, müssen sich nun die mutmaßlichen Entführer auf der Anklagebank verantworten. Sie sollen das Opfer über Stunden in ihrer Gewalt gehabt haben.

Köln: Staatsanwältin lehnt Einstellung des Verfahrens ab

Aussagen wollten die beiden Beschuldigten in Saal 7 des Kölner Gerichtsgebäudes nicht, sie würden sich „schweigend verteidigen“, so die Verteidiger Bülent Karakus und Alexander Gorski. Zuvor hatten die Anwälte angeregt, das Verfahren einzustellen – im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Verurteilungen der Angeklagten zu achteinhalb und zehn Jahren Gefängnis am Landgericht Berlin.

Dieses Juweliergeschäft an der Hohe Pforte in der Kölner Altstadt plünderten die Räuber.

Dieses Juweliergeschäft an der Hohe Pforte in der Kölner Altstadt plünderten die Räuber.

Ein solcher Deal kann grundsätzlich dann angewendet werden, wenn eine zusätzliche Strafe aufgrund früherer Verurteilung und einer Anrechnung nicht mehr allzu sehr ins Gewicht fiele. Einlassen wollte sich die Staatsanwältin darauf aber nicht. Zumal bereits ein bewaffneter Tankstellenraub in Porz-Urbach nicht weiter verfolgt worden sei. Hier sollen die Angeklagten 200 Euro erbeutet haben.

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Kölner Schmuckhändler in Tiefgarage überwältigt

Dem Schmuckhändler hingegen sollen Wertgegenstände und Bargeld im Wert von 310.000 Euro geraubt worden sein. Wohl ein weiterer Grund, warum der Fall nicht unter den Teppich gekehrt werden soll. Die Angeklagten sollen dafür auch gesamtschuldnerisch haften, so hieß es in der Anklageschrift. Für diese sogenannte Wertersatzeinziehung braucht es ein Gerichtsurteil.

Der Fall: Der Juwelier wollte im März 2022 zu seinem Auto im Parkhaus in der Sternengasse, als zwei Männer ihn ins Gesicht schlugen und in den Rücken traten. Der Senior verlor das Bewusstsein. „Als ich wieder zu mir kam, lag ich im Kofferraum, eine Plastiktüte über dem Kopf“, hatte der Mann beim ersten Prozess im Landgericht ausgesagt, „ich habe geglaubt, meine letzte Stunde hat geschlagen.“

Köln: Drahtzieherin war die Putzfrau des Opfers

Etwa fünf Stunden hatten die Entführer den Juwelier in ihrer Gewalt, fuhren ihn durch die Gegend. Da dieser sein Geschäft bereits gegen 15 Uhr verlassen hatte, wollten sie bis zum Eintritt der Dunkelheit warten – dann betraten Mittäter das Ladenlokal in der Straße Hohe Forte. Passanten befreiten das Opfer letztlich auf einem Parkplatz in Vingst. Der Senior war stark unterkühlt.

Während der Entführung hatten Komplizen den Tresor des Opfers geplündert. Als Drahtzieherin hatte das Landgericht die Putzfrau des Seniors zu rund fünf Jahren Haft verurteilt. „Sie hat mir auf ihre Kinder geschworen, dass sie nicht die Verräterin war“, hatte der Juwelier ausgesagt. Laut Richterspruch hatte sie die Komplizen mit Informationen zu Schlüsseln und Beute versorgt.