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„Unverhältnismäßig“Streit um E-Scooter vor OVG – Stadt muss Gebühren zurückzahlen

Lesezeit 2 Minuten
E-Scooter stehen kreuz und quer auf dem Breslauer Platz.

E-Scooter findet man in ganz Köln an praktisch jeder Ecke.

Im Streit der Stadt Köln mit mehreren Betreibern um die Nutzung von E-Scootern hat das Oberverwaltungsgericht eine erste Entscheidung getroffen.

Dem Gericht zufolge darf die Stadt von gewerblichen Verleihern Sondernutzungsgebühren verlangen. Eine pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr bei einer nur fünfmonatigen Nutzung sei aber rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit. Der Beschluss vom 11. Mai kann nicht angefochten werden (Az: 11 B 96/23).

Die Firma Tier hatte für die Zeit vom 27. Juli 2022 bis Ende 2022 einen Antrag auf Nutzung gestellt. Daraufhin verschickte die Stadt einen Bescheid über 383 000 Euro für 3600 Fahrzeuge. Grundlage war die Satzung der Stadt mit einer Jahresgebühr – unabhängig von der Dauer. Das Verwaltungsgericht Köln hatte eine Klage der Firma noch abgewiesen. Dem schloss sich das OVG nicht an.

Höhe der Gebühr ist nicht verhältnismäßig

Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts im Eilverfahren sei die Höhe der Gebühr nicht verhältnismäßig. Damit muss die Stadt Köln die Gebühren jetzt an den Verleiher zurückzahlen. Ob die Entscheidung Bestand hat, muss im noch anhängigen Klageverfahren entschieden werden.

Neben Tier sind die Firmen VOI-Technology Germany GmbH, Bolt und Lime Bike in Berufung vor das OVG in Münster gezogen. Wann diese entschieden werden, ist laut Mitteilung noch offen. Streit um die E-Scooter gibt es in vielen Kommunen in NRW. Die Städte erlauben den Betrieb oft nur noch mit Sondernutzungskonzepten.

Die Stadt Köln zum Beispiel hatte im Sommer 2022 entschieden, dass die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Sie verschickte Bescheide in Höhe von bis zu 450 000 Euro. Die Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell dadurch in Gefahr und beklagen Willkür bei den Gebühren. (dpa)